Tschechien für Änderungen der EU-Verträge offen

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Der tschechische Premier Petr Necas ist nach eigenen Worten bereit, über Änderungen der grundlegenden EU-Verträge zu verhandeln. Dies sollte geschehen, wenn dies die Stabilität der Eurozone erfordere, sagte er laut der tschechischen Tageszeitung "Pravo" (Mittwoch-Ausgabe).
"Sollte die (vom EU-Präsident geplante) Analyse zeigen, dass eine Änderung der EU-Verträge nötig ist, dann ist das etwas, was in die richtige Richtung geht", sagte Necas, der bisher derartige Schritte abgelehnt hat, besonders wenn diese eine engere Integration der EU bedeuten würden.
Der Regierungschef wies in diesem Zusammenhang auf die Abhängigkeit der tschechischen Wirtschaft von der Eurozone hin. "Jegliche Probleme des Euro und der Eurozone haben auch für uns ein Minus-Zeichen", betonte Necas in Anspielung darauf, dass Tschechien in großem Ausmaß von seinem Export in die Eurozone, besonders nach Deutschland, abhängig ist.
Das Wichtigste für die Eurozone sei, eine Budgetdisziplin zu sichern. Der Mangel an dieser Disziplin sei die Hauptursache der gegenwärtigen Krise. Man sollte Sanktions-Mechanismen für die Sicherung der Disziplin einführen, die "so weit wie möglich automatisch sein sollten", ohne die Möglichkeit einer politischen Beeinflussung. Eine größere Budget-Disziplin und die Koordinierung der Budget-Politik innerhalb der EU seien "notwendige Schritte". "Diese Elemente muss man vertiefen, das ist eine Realität", betonte Necas.
Seine Regierung hatte am Dienstagabend beschlossen, dass das Prager Parlament getrennt über den EU-Beitritt Kroatiens und die Ausnahmeregelung von der EU-Grundrechtecharta abstimmen wird. Dies wird laut tschechischen Medien höchstwahrscheinlich bedeuten, dass die 2009 vom Staatspräsidenten Vaclav Klaus erzwungene Ausnahmeregelung im tschechischen Parlament nicht ratifiziert wird und damit nicht in Kraft tritt. Der Grund ist, dass die oppositionelle Sozialdemokraten (CSSD), die absolute Mehrheit im Senat haben, die Ausnahmeregelung strikt ablehnen. Für die Ratifizierung der internationalen Verträge ist die Zustimmung beider Parlamentskammern erforderlich.













