Kein Justizirrtum beim Prostituiertenmord von 1980
Im Fall jenes 60-jährigen Oberösterreichers, der wegen eines Prostituierten-Mordes aus dem Jahr 1980 in Salzburg möglicherweise 17 Jahre lang unschuldig inhaftiert war, handelt es sich laut Staatsanwaltschaft Salzburg um keinen Justizirrtum. Derzeit wird gegen jenen Niederländer, dem ein damals sichergestellter Fingerabdruck in der Wohnung des Opfers zugeordnet wurde, kein Ermittlungsverfahren.
Es sei nicht auszuschließen, dass der Niederländer damals ein Freier gewesen sei und Geld aus der Schatulle, auf dem der Fingerabdruck gefunden worden war, gestohlen habe, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger, am Freitag zur APA. "Von einem Zusammenhang mit dem Mord ist derzeit in keiner Weise die Rede", betonte Feichtinger. Es könne sein, dass sich der Mann zufällig in der Wohnung aufgehalten habe. Der Niederländer werde als Zeuge einvernommen, wann, das sei Sache des Gerichtes. Derzeit könne man auch nicht sagen, dass der Oberösterreicher unrechtmäßig im Gefängnis gesessen ist, sagte die Staatsanwältin.
Im Februar dieses Jahres stellte die Staatsanwaltschaft Salzburg beim Landesgericht Salzburg aufgrund des "Treffers" einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Dort beschäftigt sich seither ein Drei-Richter-Senat mit der Causa. Ende August ist in München ein Rechtshilfeersuchen gestellt worden. Rechtsanwalt Krabatsch hofft, dass zumindest bis Jahresende die Ergebnisse aus Bayern vorliegen.
Die 23-jährige Prostituierte war am 5. November 1980 mit einem Kabel in einer Wohnung in der Stadt Salzburg erwürgt aufgefunden worden. Ihr damals 29 Jahre alter Zuhälter "Mandi" wurde kurz darauf verhaftet. Obwohl er die Tat immer bestritt und keine Beweise vorlagen, wurde er ein Jahr später zu 20 Jahren Haft verurteilt. 1997 wurde er aus der Haft in Garsten entlassen, seither lebt er in Wels. Der Niederländer arbeitete 1980 als Lehrling in Salzburg.













