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Zuletzt aktualisiert: 06.10.2011 um 14:46 UhrKommentare

Schwiegermutter Giori-Lhota widerspricht Grasser bei Einvernahme

Laut einem Vorabbericht eines Magazins vom Donnerstag widerspricht Marina Giori-Lhota ihrem Schwiegersohn Karl-Heinz Grasser bezüglich der berühmten Bargeldtransporte in Höhe von 500.000 Euro in den Jahren 2005 und 2006.

Marina Giori-Lhota bei ihrer Hochzeit 2007

Foto © Marina Giori-Lhota bei ihrer Hochzeit 2007

Das Magazin "Format" veröffentlicht Details aus den mehr als 250 Seiten starken Einvernahmeprotokollen zur Buwog-Affäre. Laut einem Vorabbericht des Magazins vom Donnerstag widerspricht Marina Giori-Lhota ihrem Schwiegersohn Karl-Heinz Grasser (V) bezüglich der berühmten Bargeldtransporte in Höhe von 500.000 Euro in den Jahren 2005 und 2006. Der Anwalt des ehemaligen Finanzministers, Manfred Ainedter, tobt: "Die Meldung ist geradezu skandalös", sagte er der APA. "Format" habe einen polizeilichen Aktenvermerk bewusst missinterpretiert.

Grasser hat laut Bericht beim Staatsanwalt angegeben, er habe das Geld für seine Schwiegermutter in drei Tranchen von der Schweiz nach Österreich gebracht. "Meine Schwiegermutter hat mir 100.000 Euro in die Hand gedrückt, und hat gesagt: 'Schau, dass Du bestmöglich Geld veranlagen kannst'", zitiert "Format" in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe laut Vorabmeldung aus dem Einvernahmeprotokoll. "Im Dezember sind es weitere 330.000 Euro geworden und im Jänner oder Februar sind es weitere 70.000 Euro geworden und dann waren die 500.000 Euro da. Dann haben wir mit der Geldveranlagung angefangen", so Grasser laut Bericht.

Laut einem "Format" vorliegendem Polizeibericht, der im Mai 2011 anlässlich der bei ihr in Kitzbühel durchgeführten Razzia verfasst worden sei, bestreite jedoch Marina Giori-Lhota die Version ihres Schwiegersohns, heißt es in der Vorabmeldung. Damals sei sie von ihrem Ehemann Adalbert Lhota im Beisein der Polizeibeamten angerufen worden. Lhota habe ihr die im Hausdurchsuchungsbefehl festgehaltenen Vorwürfe bezüglich der Bargeldtransporte geschildert. "Format" zitiert aus dem polizeilichen Aktenvermerk vom 26. Mai 2011: "Auf die Frage, was seine Frau zum Vorgelesenen sage, teilte er (Anm.: Adalbert Lhota) mit, dass Giori-Lhota die Ausführungen der vorgelesenen Seiten absolut in Abrede stellt."

"Bewusste Missinterpretation"

Grasser-Anwalt Ainedter schäumt ob der aus seiner Sicht "bewussten Missinterpretation des Inhalt dieses Aktenvermerks". Adalbert Lhota stelle - so Ainedter - mit der zitierten Aussage die seinem Mandanten vorgeworfenen strafbaren Handlungen in Abrede. "Das Vorgelesene ist die Begründung des Hausdurchsuchungsbefehls", so der Advokat. Erneut bezeichnete er es als "Skandal, dass die Einvernahmeprotokolle 'Format' exklusiv vorliegen".


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