FPÖ beantragt Nationalratssondersitzung

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Die FPÖ wird bei der von ihr beantragten Sondersitzung mit dem Titel "Direkte Demokratie statt rot-schwarzem Reformstau" mehrere Anträge für mehr direkte Demokratie einbringen. Das kündigte Parteichef Strache bei einer Pressekonferenz am Montag an. So soll das Instrument der Volksbefragung ein Minderheitenrecht werden und künftig von einem Drittel der Abgeordneten beantragt werden können.
Volksbegehren, die von mehr als 150.000 Menschen unterstützt werden, sollen verpflichtend zu einer Volksabstimmung führen. Geht es nach Strache könnten im Jahr bis zu vier Volksabstimmungen bzw. Volksbefragungen über wichtige Fragen stattfinden.
Der Unterschied zwischen diesen zwei Instrumenten sind der Befragungsgegenstand und die Konsequenz: Gegenstand der Volksabstimmung sind Gesetze, ihr Ausgang ist bindend. Bei einer Volksbefragung wird die Haltung der Bevölkerung zu einem wichtigen Thema abgefragt - entweder mit einer mit "Ja" oder "Nein" zu beantwortenden Frage oder mit zwei alternativen Lösungsvorschlägen. Der Ausgang einer Volksbefragung ist für den Gesetzgeber nicht bindend.
Die FPÖ werde bei der Sondersitzung "eine Palette an Anträgen" einbringen, kündigte Strache an. Anlass für den Vorstoß der FPÖ ist die Euro-Krise und die letzte Woche im Parlament beschlossene Aufstockung des Euro-Rettungsschirms. Die FPÖ sieht diesen als "Haftungs- und Knebelungsschirm", der eigentlich einer Volksabstimmung unterzogen hätte werden müssen. Anstatt aber die Bevölkerung einzubinden, werde über diese drübergefahren, so Strache, der Bundeskanzler Faymann an dessen berühmten "Krone"-Brief erinnerte. Darin hatte Faymann Volksabstimmungen zu EU-bedingten Verfassungsänderungen versprochen.













