Rechtsanwälte mit Gebühren-Entwurf halb zufrieden

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Nur halb zufrieden sind die Rechtsanwälte mit dem Entwurf der Justizministerin Karl zu den Kopiergebühren bei Gericht. Der neue Präsident des Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Rupert Wolff, begrüßt, dass vom Gericht angefertigte Kopien statt 1,10 nur mehr 0,60 Euro pro Seite kosten sollen. Aber er sieht nicht ein, dass für selbst angefertigte Kopien 0,30 Euro (bisher 0,60) bezahlt werden sollen.
Ministerin Karl hat im Budgetbegleitgesetz die angekündigte Halbierung der Kopiergebühren bei Gericht umgesetzt. Der - bis 4. Oktober in Begutachtung stehende - Entwurf wird dennoch kein Loch ins Justizbudget reißen - denn der Einnahmenentfall soll kompensiert werden: Die Sozialversicherung soll künftig mehr für Verfahren bezahlen, in denen SV-Träger Partei sind. Bisher hat sich der Hauptverband mit einem Pauschale von 41 Mio. Euro pro Jahr an den Ausgaben für Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen etc. beteiligt. Künftig soll er die tatsächlich anfallenden Kosten (für heuer werden 53 Mio. Euro erwartet) übernehmen - und rückwirkend für 2008 bis 2011 weitere 36 Mio. Euro überweisen.
Wolff wandte sich im APA-Gespräch dagegen, die Justiz als "Cash Cow" zu betrachten, und forderte sozial gerechtere Gerichtsgebühren. Er ist zwar "dankbar", dass die Kosten für vom Gericht angefertigte Kopien sinken. Aber bei einer selbst - etwa mit dem Handy - angefertigten Kopie entstehe dem Gericht nicht mehr Aufwand als bei der bloßen Akteneinsicht, und die kostet nichts.
Außerdem fordern die Rechtsanwälte eine Neuordnung der Gerichtsgebühren. Denn es sei "nicht einzusehen, dass gerade die Schwächsten und Ärmsten mit erheblichen Gebühren belastet wurden" - nämlich mit den Verteuerungen für Pflegschafts-, Besuchsrechts-, Scheidungs- oder Sachwalterverfahren durch das Budgetbegleitgesetz 2009. Dies schlage sich bereits mit einem Rückgang etwa bei Außerstreitverfahren nieder, "die Bürger scheuen die Gebühren".












