Causa Entacher: Verwirrung nach erstem Verfahren
Der Fall um die Abberufung des ehemaligen Generalstabschefs Entacher treibt kuriose Blüten. Nach einer Entscheidung des Bundeskanzleramts sehen sowohl das Verteidigungsministerium als auch Entacher ihre Position bestätigt.

Foto © APEdmund Entacher
Die Causa Edmund Entacher ist um eine Facette reicher. Die Berufungskommission des Bundeskanzleramts hat eine erste Entscheidung zur Abberufung des früheren Generalstabchefs durch Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) gefällt. Klarheit gibt es deswegen aber nicht, ganz im Gegenteil. Sowohl das Verteidigungsministerium als auch der General melden einen Erfolg für sich.
Das Verteidigungsressort berichtete via Aussendung, dass die Kommission die grundsätzliche Vorgangsweise bestätigt habe. Entacher sei bis zur Zustellung des Bescheides nicht von seiner Funktion abberufen gewesen, habe keine finanziellen Nachteile und der Verzicht auf seine Dienstleistung als Generalstabschef sei möglich gewesen. Lediglich die Legaldefinition "Abberufung" in der Weisung sei beanstandet worden.
Entacher weist im Gespräch mit der APA diese Interpretation zurück. Nach Darstellung des Generals habe die Kommission nämlich klar gestellt, dass seine Abberufung zu Unrecht erfolgt sei. Der von seinem Anwalt eingebrachte Antrag sei bestätigt worden. Ein Ende des Haupt-Verfahrens bringe die heutige Entscheidung freilich nicht, sind sich Verteidigungsministerium und Entacher wenigstens in einem Punkt einig. Entachers Anwalt war zur weiteren Vorgangsweise vorerst nicht erreichbar.
Der Generalstabschef war im Jänner dieses Jahres von Darabos abberufen worden, nachdem er in Interviews Zweifel an der von Darabos propagierten Umstellung auf ein Berufsheer geäußert hatte. Seither tobt der Rechtsstreit. Den schriftlichen Bescheid kann Entacher erst seit kurzem bekämpfen, da er ihm erst im August zugestellt wurde. Dieses Verfahren dauert jedenfalls noch an.












