Lobbyisten-Gesetz: Vorlage ist auf Schiene
Knapp vor dem nächsten Ministerrat am Dienstag hat Justizministerin Beatrix Karl das Lobbyisten-Gesetz fertiggestellt. In einem nächsten Schritt wird es an die SPÖ übermittelt, aber ob es bis zum nächsten Ministerrat schon auf der Tagesordnung steht, liege nun an der SPÖ, so Karl.

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Justizministerin Beatrix Karl (V) hat die Vorlage zum Lobbyisten-Gesetz fertiggestellt und wird sie der SPÖ "noch heute" übermitteln, sagte ihre Sprecherin am Freitag auf Anfrage der Austria Presse Agentur. Die Vorlage solle "so schnell wie möglich" auf der Tagesordnung des Ministerrats stehen, sagte sie. Ob es sich bis zum kommenden Dienstag ausgehe, wisse sie allerdings nicht. "Das hängt nicht von uns ab", spielte sie den Ball dem Koalitionspartner zu. Die Begutachtungsfrist zum geplanten "Lobbying-Transparenz-Gesetz" war am 19. Juli abgelaufen. Damals hatte Justizministerin Karl erklärt, Anregungen aus den 85 eingelangten Stellungnahmen in das neue Gesetz einfließen lassen zu wollen. Dieser Prozess ist nun offenbar abgeschlossen.
Das Hinterzimmer macht den Unterschied
Das Ziel des Gesetzes ist es, Transparenz zu schaffen. In den Erläuterungen zum Entwurf vom 22. Mai wurde Lobbying als "Einsatz geeigneter Personen oder Unternehmen zur Beeinflussung staatlicher Entscheidungsprozesse zwecks Wahrnehmung oder Durchsetzung spezifischer Interessen gegenüber der öffentlichen Hand" definiert. Dies sei an sich "nicht anrüchig", Probleme bereite Lobbying aber dann, wenn es heimlich, "im Hinterzimmer" erfolge.
Karls Entwurf hatte ein Lobbyisten-Register, Sanktionen und eine Unvereinbarkeitsbestimmung für Funktionsträger vorgesehen. Ziel war es, klare Verhältnisse bei Tätigkeiten zu schaffen, "die der Beeinflussung staatlicher Entscheidungsprozesse dienen". Die Register sollten "in wesentlichen Teilen" öffentlich einsehbar sein. Unterschieden wurde zwischen mehreren Arten von "Lobbyisten", dem "klassischen" Lobbyisten eines entsprechenden Unternehmens und "In-House-Lobbyisten", also Mitarbeitern einer "Public Affairs"-Abteilung in einem Unternehmen. Einbezogen wurden auch Lobbying-Aktivitäten von sogenannten gesetzlich eingerichteten Selbstverwaltungskörpern (z.B. Wirtschafts-, Arbeiter- oder Landwirtschaftskammer), wenngleich diese - ähnlich wie Interessensverbände - nicht gleich streng behandelt werden sollten.
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