Sportwetten sollen in Kärnten besteuert werden
Ein neues Gesetz sieht vor, dass Kärntner Trafikanten für Sportwetten zahlen - eine "Vergnügungssteuer" für die maroden Gemeinden. Die Trafikanten finden das jedoch nicht witzig.

Foto © TraussnigDer Sportwettentipp soll die Kärntner Trafikanten jetzt etwas kosten
Ist das Annehmen (nicht das Abgeben) einer Sportwette in der Trafik ein Vergnügen oder nicht? Die Kärntner Landesregierung meint: ja und hat deshalb ein Gesetz in Begutachtung geschickt, das den Trafikanten als Sportwettenvermittler in Zukunft vorschreibt, Vergnügungssteuer zu zahlen.
Die Begutachtung dauert nur noch bis 30. September. Die Trafikanten sind geschockt. Sie, die durch grassierendes Nichtrauchertum und illegale Zigaretteneinfuhren Gebeutelten, wähnen den Wegfall eines weiteren Einkommens-Bausteines. Denn, so verrät Philip Newald, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Sportwetten: Mit der Steuer werde das Anbieten der sogenannten tipp3-Wetten in den Kärntner Annahmestellen unrentabel und daher eingestellt.
Das Gesetz, so es kommt, sieht vor, dass die Kärntner Trafikanten pro Wett-Terminal und Monat 68 Euro Pauschalsteuer zahlen. "Diese Abgabe kann dann laut Gesetz von der Gemeinde eingehoben werden oder auch nicht", erklärt Landesjurist Albert Kreiner.
Anzunehmen ist freilich, dass die Gemeinden auf das Geld nicht verzichten werden. "Die stöhnen unter Geldmangel. Das verstehen wir. Nur, wir wehren uns dagegen, dass die Annahme eines Wettscheines ein Vergnügen ist. Das ist doch bitte eine Sache von Sekunden", wundert sich Nikolaus Gstättner, Handels-Spartengeschäftsführer in der Kärntner Wirtschaftskammer.
Gstättner sammelt derzeit Protestunterschriften bei den 174 Kärntner Trafikanten ab. Man will sich wehren, beim Land protestieren, das Gesetz abwenden. "Sollen doch die Behörden bei sich selbst einsparen!", schimpft eine Klagenfurter Trafikantin.
Mit dem Wegfall von tipp3 entginge ihnen laut Gstättner nicht nur Geld, sondern auch Frequenz. Denn die Leute kämen sich ja später den Gewinn abholen und kauften noch andere Produkte wie zum Beispiel Zeitungen. Und auch in anderen Bundesländern gibt es ein solch "vergnügliches" Gesetz laut Gstättner nicht.
Features
Zufall oder nicht?
Während Lotto und Toto unter das Glücksspielmonopol fallen (hier entscheidet das Spiel der reine Zufall) und dem Bund unterliegen, gehören Sportwetten zum Veranstaltungsgesetz und sind Landeskompetenz.
Das Kärntner Veranstaltungsgesetz wurde jüngst geändert. Daran knüpft die Novelle an.













