VwGH gab Beschwerde von Rektor-Anwärterin statt

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Nach der Nicht-Bestellung von Margarethe Hochleitner zur Rektorin der Medizinischen Universität Innsbruck hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) der Beschwerde der 61-Jährigen stattgegeben. Die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) hatte eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes festgestellt. Dies wies die Schiedskommission zurück. Nun muss sie die Angelegenheit aber nochmals prüfen.
Die Schiedskommission müsse im Anschluss an das Urteil die Entscheidung auch umsetzen, wurde der Anwalt der Medizinerin, Dietmar Czernich, in der "Tiroler Tageszeitung" (TT) zitiert. Sollte sie also im zweiten Anlauf zugunsten von Hochleitner entscheiden, müsste der amtierende Rektor, Herbert Lochs, seinen Sessel räumen, führte er weiter aus. Czernich war für eine Stellungnahme gegenüber der APA am Montag vorerst nicht erreichbar. Möglicherweise könnte bereits im September ein Urteil vorliegen. Eine abwartende Haltung bis zur Entscheidung der Schiedskommission nahm indes Lochs ein.
Im März 2010 hatte Hochleitner eine Schadenersatzklage angekündigt. Laut TT gehe es um einen Verdienstentgang von rund 454.000 Euro. Im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozess soll mit der Befragung von Mitgliedern des Senats, des Universitätsrats und des Betriebsrats geklärt werden, wer für die Leitung der Medizin-Uni besser geeignet sei.
Der Uni-Rat der Medizinischen Universität hatte im April 2009 aus einem Dreier-Vorschlag Herbert Lochs zum neuen Rektor gewählt. Die damalige Vizerektorin Hochleitner, die ebenfalls im Vorschlag war, kam nicht zum Zug. Eine Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wurde vom Wissenschaftsministerium zurückgewiesen, woraufhin die B-GBK eingeschaltet wurde. Auf die Bestellung Lochs haben die nun gefällten Entscheidungen keinen Einfluss.












