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Zuletzt aktualisiert: 03.08.2011 um 18:17 UhrKommentare

Freispruch für Windischgarstner Bürgermeister

Der Bürgermeister von Windischgarsten, Norbert Vögerl (ÖVP), ist am Mittwoch von einem Schöffensenat im Landesgericht Steyr vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden.

Foto © APA

Der Bürgermeister von Windischgarsten ist am Mittwoch im Landesgericht Steyr in Oberösterreich vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Die Anklage hatte Norbert Vögerl vorgeworfen, als Immobilienvermittler ein rutschungsgefährdetes Grundstück verkauft und als Ortschef eine Baubewilligung dafür erteilt zu haben.

Der Hang war bei den Bauarbeiten in Bewegung geraten, ein länger bestehendes Gebäude wurde beschädigt. Vögerl, der sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannte, soll laut Anklage als Filialleiter eines Immobilienbüros 2004 einen Alleinvertretungsvertrag für die Parzellierung eines rund 12.800 Quadratmeter großen Areals und den Verkauf der Flächen unterzeichnet haben. Als Bürgermeister habe er dann für ein Bauvorhaben eine Bewilligung erteilt, obwohl zu dieser Zeit noch gar kein Bebauungsplan für den Hang vorlag, lediglich eine Bauplatzbewilligung.

Der Bescheid sei von Sachbearbeitern der Gemeinde und des Bezirksbauamts vorbereitet worden, betonte Vögerl. Normalerweise "überfliege" er die Bewilligungen, die er in seiner Postmappe finde, und unterschreibe sie - außer er werde gesondert darauf hingewiesen, dass etwas von der Norm abweiche. Die Staatsanwältin ließ das so nicht gelten: "Mit seiner Unterschrift ist er verantwortlich für den Inhalt - mag er die Bescheide vorher gelesen haben oder nicht."

Es bestehe kein Zweifel, dass Vögerl um die geologische Situation des Areals gewusst habe. "In seiner Eigenschaft als Immobilienvermittler hielt er sich aber eher bedeckt", so die Anklägerin. Seinem Arbeitgeber seien daraus über 35.000 Euro an Provisionen erwachsen, betonte sie.

Das Gericht sah zwar sehr wohl Befangenheit bei Vögerl. Für den Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei aber zumindest ein bedingter Vorsatz nötig, so der Richter in der Urteilsbegründung. Dieser sei nicht erkennbar.

"Die Gerechtigkeit hat gesiegt", freute sich Vögerl nach der Urteilsverkündung. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, damit ist der Spruch nicht rechtskräftig. Die Besitzerin des beschädigten Hauses, die sich mit einer Forderung von 59.000 Euro als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hat, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.


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