Karl kritisiert "Meinungsumschwung" von EU-Kommissarin
Nachdem die EU-Justizkommissarin Viviane Reding die österreichische Justiz wegen der Freilassung des Russen Michail Golowatow kritisiert hat, geht Justizministerin Karl in die Offensive und weist jede Kritik zurück.

Foto © ReutersJustitzministerin Beatrix Karl weist die Kritik der EU-Kommissarin Viviane Reding zurück
Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) lässt die Kritik von EU-Justizkommissarin Viviane Reding im Fall des freigelassenen mutmaßlichen russischen Kriegsverbrechers Michail Golowatow (Mikhail Golovatov) nicht auf sich sitzen. Im "Report" des ORF-Fernsehens zeigte sich Karl am Dienstagabend verwundert über den "Meinungsumschwung" der Kommissarin. "Ich werde ihr einen Brief schreiben und sie persönlich ansprechen. Mich interessiert, was sie zu diesem Meinungsumschwung bewegt hat."
Reding hatte am Dienstagnachmittag im APA-Gespräch gesagt, sie sei "enttäuscht" von der österreichischen Vorgangsweise. "Einigermaßen erstaunt bin ich darüber, dass österreichische Stellen nun gegenüber den Medien behaupten, die Kommission habe Österreich Recht gegeben. Dies ist keineswegs der Fall", fügte die luxemburgische Politikerin hinzu. Karl konterte mit dem Hinweis auf frühere Aussagen Redings. Die EU-Kommissarin habe in der Vorwoche "gesagt, Österreich hat rechtlich richtig gehandelt".
Karl wies Kritik an der Freilassung Golowatows neuerlich zurück. Die österreichische Justiz sei Litauen "sehr entgegengekommen", indem zwei Mal eine Frist zur Konkretisierung der Golowatow zur Last gelegten Taten gesetzt wurde. Da der Europäische Haftbefehl nicht gegriffen habe, sei österreichisches Auslieferungsrecht zur Anwendung gekommen. "Das bedeutet, dass ein hinreichender Tatverdacht begründet werden muss", erläuterte Karl. Man habe in Vilnius "fünf Mal" weitere Informationen urgiert, "wir haben sie nicht bekommen".
"Rechtlich einwandfrei"
Zu Medienberichten, die von der Polizei geplante Einlieferung Golowatows in die Justizanstalt Korneuburg sei auf Intervention des russischen Botschafters mitten in der Nacht abgeblasen worden, meinte die ÖVP-Politikerin: "Wenn es der Wunsch des Botschafters war, österreichisches Recht anzuwenden, dann ist das völlig legitim." Wegen des mangelnden Tatverdachts habe man Golowatow nur polizeilich anhalten können. "Es ist rechtlich einwandfrei entschieden worden in diesem Fall."
Golowatow war in der "Blutnacht" von Vilnius im Jänner 1991 Kommandant einer KGB-Spezialeinheit, die den Fernsehturm in der litauischen Hauptstadt stürmen wollte, um die Unabhängigkeitsbestrebungen des baltischen Landes zu desavouieren. Damals starben 14 Menschen. Litauen suchte ihn mit einem Europäischen Haftbefehl. Allerdings greift dieser in dem Fall nicht, weil er sich nur auf Taten beziehen darf, die nach seinem Inkrafttreten begangen wurden. Der Europäische Haftbefehl wurde im Jahr 2002 geschaffen.












