Syrisches Regime erließ neues Parteiengesetz

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Unter dem Druck der Massenproteste gegen das Regime von Präsident Assad hat die syrische Regierung ein neues Parteiengesetz erlassen. Das Gesetz erlaubt im Prinzip die freie Gründung von politischen Parteien, wenn diese nicht auf konfessioneller, ethnischer, clanmäßiger, regionaler oder berufsständischer Grundlage stehen, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Sana am Montag.
Darüber hinaus müssen neue Parteien die geltende Verfassung respektieren und mindestens 1.000 Mitglieder haben. Ihre Gründung muss von einem Komitee des Justizministeriums genehmigt werden. Ein ablehnender Bescheid kann vor Gericht angefochten werden. Mit dem Bekenntnis zur Verfassung müssen die neuen Parteien außerdem die darin verankerte "führende Rolle" der seit 1963 nach einem Putsch herrschenden Baath-Partei in Staat und Gesellschaft akzeptieren.
Beobachter sind skeptisch in Hinblick auf diesen neuesten Schachzug des bedrängten Regimes. Sie verweisen darauf, dass ein im April erlassenes, im Prinzip liberales Versammlungsrecht keine Auswirkungen auf die Lage im Lande hatte. Auch die Aufhebung des Ausnahmezustands änderte nichts. Die Sicherheitskräfte gehen mit unverminderter Brutalität gegen die seit vier Monaten anhaltenden Straßenproteste vor.












