Rechtliche Mittel gegen "Bundeshymne neu"?
Bereits 2010 hatte sich der zuständige Verlag in einen urheberrechtlich Streit bezüglich einer geänderten Version der Bundeshymne begeben - damals ging es um eine von Christina Stürmer gesungene Pop-Version der Bundeshymne. Nun werden wieder "Überlegungen" laut.

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Der Thomas Sessler Verlag, der die Erben nach der Bundeshymnen-Textdichterin Paula von Preradovic vertritt, erwägt "urheberrechtliche Überlegungen" nach einer erfolgten Umdichtung. Man sehe zudem "derzeit keinen aktuellen Handlungsbedarf zur gendermäßigen Änderung der österreichischen Bundeshymne", hieß es zudem in einer schriftlichen Stellungnahme am Donnerstag. Der Thomas Sessler Verlag hatte sich bereits einmal gegen eine Textänderung an die Justiz gewandt, der Oberste Gerichtshof (OGH) sah eine solche allerdings als zulässig an.
Der Thomas Sessler Verlag erwartet sich im Sinne des Urheberrechts nun eine "koordinierte Vorgangsweise, sowie die Miteinbeziehung des Verlages in Gespräche bezüglich Änderungen und Modifikationen des Textes", so Verlagsleiter Ulrich N. Schulenburg in seinem knapp gehaltenen Statement. Er teilt die Argumentation von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP), der Bedenken bezüglich der Änderungen eines poetischen Textes einer Künstlerin angemeldet hatte.
Bereits 2010 hatte sich der Verlag in einen Rechtsstreit bezüglich einer geänderten Version der Bundeshymne begeben. Damals ging es um eine von Christina Stürmer gesungene Pop-Version der Bundeshymne, die Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) in einer PR-Kampagne einsetzte und in der ebenso von "großen Töchtern" gesungen wurde. Die Erben der Autorin Paula von Preradovic sowie der Verlag waren mit einer Unterlassungsklage vorgegangen und - erfolglos - bis zum OGH gegangen.













