30 Gesetze in drei Tagen Parlament?
Bevor das Parlament seine Pforten schließt, soll noch einmal "Arbeitswut" demonstriert werden - von Ökostrom über Pflegegeld bis hin zum befristeten Führerschein: Marathonsitzungen zu heiklen Gesetzesvorhaben stehen an.

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Die letzte Plenarwoche vor der Sommerpause ist traditionell neben jener vor Weihnachten die stärkste. So finden sich auch heuer zahlreiche Gesetzesvorlagen auf der Tagesordnung für die Sitzungen von Mittwoch bis Freitag. Da geht es von der Ortstafellösung über die Reformen beim Pflegegeld, die "Rettungsgasse" bis hin zum Ökostromgesetz.
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Laut Plan sollen nun in nur drei Tagen insgesamt an die 30 Gesetze verabschiedet werden - das ist ein gutes Drittel von insgesamt 96 Gesetzesvorhaben des Tagungsjahre. Da es drei Plenartage gibt, können alle Oppositionsparteien "Dringliche Anfragen" oder "Dringliche Anträge" stellen: Als erste tätig werden könnten die Grünen, danach die Freiheitlichen und schließlich das BZÖ.
Die wichtigsten "Programmpunkte" im Überblick:
Ortstafeln
Mit dem neuen Volksgruppengesetz wird der Ortstafelkompromiss in Gesetzesform gegossen. Mit der Novelle werden alle Kärntner und burgenländischen Gemeinden namentlich angeführt, in denen es zweisprachige Ortstafeln geben muss. Für Südkärnten werden insgesamt 164 Ortstafeln und Ortskennzeichnungstafeln in 24 Gemeinden festgeschrieben. Die Auswahl der Ortschaften bezieht sich auf Urteile des Verfassungsgerichtshof sowie auf einen Anteil der gemischtsprachigen Bevölkerung von mindestens 17,5 Prozent. Laut Gesetzentwurf sind die zuständigen Organe verpflichtet, die Ortstafeln in den genannten Ortschaften "ohne unnötigen Aufschub" anzubringen. In Bezug auf das Burgenland wurde auf die geltende Topographieverordnung zurückgegriffen. Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Verpflichtung zu zweisprachigen topographischen Bezeichnungen in den im Gesetz festgelegten Gebieten Kärntens und des Burgenlands ausschließlich Ortstafeln und offizielle Wegweiser, nicht aber Landkarten, Wanderweg-Beschilderungen oder Bus-Haltestellen betrifft.
Gemeindekooperationen
Auf Initiative des Bundesrats werden Gemeindekooperationen forciert. Beschränkungen bei Verbänden von Kommunen werden gestrichen. Damit können Gemeinden in Zukunft auch hoheitliche und nicht nur privatwirtschaftliche Aufgaben gemeinsam erledigen, also etwa ein gemeinsames Meldeamt einrichten. Auch über die Bundesländergrenzen hinweg ist die Kooperation möglich. Es können auch mehrere Materien in einen Verband zusammengezogen werden. Bisher musste für jede Kooperation ein eigener Verband gebildet werden, mit den dafür nötigen Gremien und dem entsprechenden bürokratischen Aufwand. Darüber hinaus werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine sprengelübergreifende Zusammenarbeit von Bezirksverwaltungsbehörden gelegt. Dabei geht es vor allem um die Kompetenzkonzentration bei Verfahren, die nicht sehr häufig durchgeführt werden.
Rettungsstraßen
Auf den Autobahnen werden Rettungsstraßen ab 2012 verpflichtend. Das heißt, Autofahrer müssen Einsatzfahrzeugen bei Unfällen Platz machen - also nach links bzw. rechts rücken, wobei in letzterem Fall auch der Pannenstreifen mitbenützt werden kann. Studien zu Folge können Rettungsfahrzeuge so im Schnitt vier Minuten schneller am Unfallort sein. Als Strafrahmen ist eine Höhe von 72 bis 2.180 Euro vorgesehen.
Führerschein
Führerscheine für die Klassen A und B werden auf 15 Jahre befristet. Betroffen davon sind alle ab 2013 ausgestellten Lenkberechtigungen. Es geht dabei um eine reine (kostenpflichtige) Formalie, die zu erfüllen ist, also nicht um Auffrischungen oder ähnliches. Wenn man auf die Neuausstellung vergessen sollte, führt dies nicht zu einem Verlust der Lenkerberechtigung und des Versicherungsschutzes. Es droht lediglich eine Verwaltungsstrafe im Ausmaß von zumindest 20 Euro. Lenkberechtigungen, die bis zum Inkrafttreten 2013 ausgestellt werden, bleiben generell bis 2033 gültig.
Ökostromgesetz
Das neue Ökostromgesetz sieht eine Aufstockung der Fördermittel für Strom aus neuen Anlagen von 21 Millionen jährlich auf 40 Millionen vor. Im "Vollausbau" 2015 werden 35 Prozent der Kosten von Haushalten getragen und 65 Prozent von der Industrie. Bisher trugen die Haushalte über 40 Prozent der Kosten für die Ökostromförderung. Dennoch wird der Zuschlag für einen durchschnittlichen Haushalt unter anderem wegen der erhöhten Fördersumme von derzeit 35 Euro auf 47 Euro steigen. Windenergie wird den größten Anteil an den zusätzlichen Subventionen erhalten, nämlich 11,5 Millionen Euro. Für Biomasse und Biogas sind 10 Mio. Euro reserviert, für Photovoltaik 3,8 Millionen Euro und für Kleinwasserkraftwerke 1,5 Mio. Euro. Die restlichen 13,2 Millionen Euro gehen in einen Topf, der nach Bedarf zwischen Wind-, Kleinwasserkraft und kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen aufgeteilt werden soll. Was den Rückstau bei Förderanträgen betrifft, gibt das Gesetz den in der Warteschleife befindlichen Antragstellern die Möglichkeit, sofort eine Förderung zu erhalten, wenn sie einen Abschlag auf die beantragten Einspeisetarife akzeptieren. Ob das Gesetz tatsächlich auf die Tagesordnung kommt, ist noch nicht fix. Die Koalition muss bis dahin noch mindestens eine Oppositionspartei finden, die die Stimmen für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit liefert.
Tankstellen
Das Preistransparenzgesetz bringt eine Ermächtigung an den Wirtschaftsminister, Tankstellenbetreiber via Verordnung zur sofortigen elektronischen Übermittlung der aktuellen Treibstoffpreise an die E-Control zu verpflichten. Mit dieser ergänzenden Bekanntmachung der Super- und Diesel-Preise in einer Datenbank soll eine bessere Orientierung für die Verbraucher hinsichtlich günstiger Preise geschaffen werden.
Tagesbetreuung
Der Bund bietet eine Anschubfinanzierung für die Tagesbetreuung an Schulen. Mittels Bund/Länder-Vereinbarung verpflichtet er sich, Mittel in Höhe von 80 Millionen pro Jahr bis inklusive 2014 aufzubringen. Für die Eröffnung einer Gruppe sollen an den Pflichtschulen künftig nur noch zwölf statt bisher 15 Anmeldungen nötig sein. An den AHS bleibt es bei zehn Kindern. Auch standortübergreifend können Gruppen gebildet werden. Geschaffen wird zudem das Berufsbild eines Freizeitpädagogen, der ohne universitäre Ausbildung nach einem einjährigen Ausbildungslehrgang an den Pädagogischen Hochschulen als Tagesbetreuer tätig werden kann.
Pflegegeld
Das Landespflegegeld, das vor allem Landes- und Gemeindebediensteten zu Gute kommt, soll künftig vom Bund administriert werden. Damit reduziert sich die Zahl der mit dem Pflegegeld befassten Stellen von rund 300 auf acht Sozialversicherungsträger. Allerdings kann diese Reform 2014 zurückgenommen werden, wenn die Länder das wünschen. Deshalb fehlt vorerst noch die für die Verfassungsmehrheit notwendige Unterstützung der Opposition. Ebenfalls im Gesetz geregelt wird die Frage der Karenzvertretung des Behindertenanwalts. Vorgesehen ist, dass der Sozialminister einen Bediensteten seines Ressorts mit der Aufgabe betraut. Zudem wird die Amtsperiode des Behindertenanwalts ab der kommenden von vier auf fünf Jahre verlängert.
Absetzbarkeit
Konnten bisher nur Spenden für mildtätige Organisationen, Entwicklungszusammenarbeit oder Katastrophenhilfe beim Finanzamt geltend gemacht werden, werden nun auch Freiwillige Feuerwehren, Umwelt- und Naturschutzorganisationen sowie Tierheime als begünstigte Organisationen registriert. Die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags wird von 200 auf 400 Euro verdoppelt. Für Auslandsmonteure wird eine Dauerregelung für Steuerfreibeträge beschlossen. Für maximal sechs Monate im Jahr können 60 Prozent des Lohnes bzw. maximal 4.200 Euro steuerfrei geltend gemacht werden. Was die Einhebung der Wertpapier-KESt angeht, wurde nun korrigiert, dass die Banken diese erst ab April 2012 durchführen müssen. Der VfGH hatte den ursprünglichen Plan mit Beginn Oktober 2011 gekippt. Die Steuerpflicht an sich besteht schon seit Anfang des Jahres.
OP-Wartelisten
Eingeführt wird ein neues Wartelisten-System im Gesundheitswesen. Dieses verpflichtet unter anderem bei orthopädischer Chirurgie oder Neurochirurgie sowie bei Augen-Operationen zu Transparenz. Anonymisierte Wartelisten werden im Internet veröffentlicht. Ziel ist es, sichtbar zu machen, wer wie lange auf eine Operation warten muss. Ausgeschlossen werden soll dadurch, dass Patienten mit Sonderversicherungen vorgereiht werden. Außerdem wird mit der Novelle geregelt, dass Organspender für die Dauer des Spitalaufenthaltes keinen Kostenbeitrag mehr zahlen müssen.













