VfGH-Präsident sieht Reformwillen

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Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, pocht auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen. "Wenn über das Handeln der Justiz nicht ausreichend informiert wird, darf es nicht wundern, wenn die Leute der Justiz misstrauen", sagte er im APA-Interview. Bei der Regierung sieht er mittlerweile "guten Willen" für die Umsetzung von Reformen.
In einer vergangene Woche präsentierten Umfrage der Rechtsanwaltskammer NÖ zeigten nur acht Prozent uneingeschränktes Vertrauen in die Justiz, 21 Prozent hatten "eher nicht" oder "gar nicht" Vertrauen. Man könne "nur hoffen", dass dieser Trend zum Vertrauensverlust umgekehrt wird, meinte Holzinger, "alle Verantwortlichen müssen alles dafür tun". Denn die Justiz lebe vom Vertrauen der Bevölkerung. "Wenn das verloren geht, ist es eine wahre Katastrophe für den Rechtsstaat."
Begegnen könnte man dem Vertrauensverlust, indem das Handeln der Justiz nachvollziehbar wird. Über Einstellungen und sonstige Entscheidungen müsse in Fällen öffentlichen Interesses ausreichend informiert werden, "damit klar wird, dass niemand bevorzugt wird".
Ein Teil der Kritikpunkte betreffe aber auch "schlicht und einfach eine Management-Frage". So die Frage, ob die Staatsanwaltschaften ausreichend qualifiziertes Personal für die Umsetzung der StPO-Reform haben. "Wenn das nicht so ist, muss man diese Defizite überwinden."
"Überbewertet" wird aus der Sicht des VfGH-Präsidenten die Frage des Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwälten. Auch ein unabhängiger Bundes-Staatsanwalt anstelle der Ministerin müsste dem Parlament verantwortlich sein und mit Anweisungen agieren. Wichtig sei, dass diese Weisungen transparent sind. Dazu gebe es Regelungen, diese müssten "allenfalls nachjustiert werden".
In der Regierung - von der er immer wieder vehement Reformen eingefordert hat - sieht Holzinger mittlerweile etwas Bewegung. Das Arbeitsprogramm vom Semmering zeige immerhin "guten Willen". Ob dieser freilich reiche, um Reformschritte zu setzen, "mag ich nicht beurteilen". Zuversichtlich ist Holzinger - auch angesichts des Beschlusses der Landeshauptleute -, dass das Langzeit-Projekt der Landes-Verwaltungsgerichtsbarkeit endlich umgesetzt wird. Für den an der Kapazitätsgrenze arbeitenden VfGH erhofft er sich dadurch eine Entlastung - indem in Asylsachen wieder der Verwaltungsgerichtshof zuständig wird.












