Spindelegger will volle Umsetzung von Folterverbot

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"Folter ist eine der perfidesten Bedrohungen der Menschenwürde, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Beim Folterverbot darf es daher keine Ausnahme, keine Relativierung und keine Einschränkung in welcher Form auch immer geben", erinnerte Außenminister und Vizekanzler Michael Spindelegger am Sonntag anlässlich des "Internationalen Tages zur Unterstützung der Opfer der Folter".
Der Außenminister bekräftigte das österreichische Engagement für die weltweite Ausmerzung jeder Form der Folter und unmenschlicher, grausamer oder erniedrigender Behandlung. In diesem Zusammenhang hob er die Bedeutung der internationalen Menschenrechtsorgane zur Verhütung von Folter hervor, wie das Antifolterkomitee der Vereinten Nationen (CAT), den UNO-Sonderberichterstatter für Folter sowie das Europaratskomitee zur Verhütung von Folter (CPT).
"Österreich misst der Zusammenarbeit mit diesen Organen größte Bedeutung bei, was wir anlässlich der Länderprüfung durch das CPT 2009 und durch das CAT 2010 unter Beweis stellen konnten. Es muss sichergestellt sein, dass diese Organe ihr Mandat überall ungehindert ausüben können", so Spindelegger.
Die effektive Bekämpfung der Folter bedarf wirksamer internationaler Instrumente. Einen wichtigen Beitrag dazu liefert das Zusatzprotokoll der UNO-Antifolterkonvention, das die Einrichtung eines nationalen unabhängigen Präventionsmechanismus gegen Folter vorsieht. "Österreich wird daher dieses Zusatzprotokoll in Kürze ratifizieren und einen entsprechenden Präventionsmechanismus bei der Volksanwaltschaft einrichten", unterstrich Spindelegger. Ein diesbezügliches Gesetz ist derzeit in Begutachtung.
Der internationale Tag zur Unterstützung der Opfer der Folter erinnert an das Inkrafttreten des UNO-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am 26. Juni 1987.












