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Zuletzt aktualisiert: 23.06.2011 um 11:37 UhrKommentare

Mafiaparagraf: Experten sollen bei Evaluierung helfen

Nach dem Tierschützerprozess stand der sogenannte Mafiaparagraf heftig unter Beschuss. Geht alles nach Wunsch, könnte die Überprüfung der Bestimmung sogar noch heuer erledigt sein.

Foto © APA

Der sogenannte "Mafiaparagraf" 278a im Strafgesetzbuch soll heuer einer Evaluierung unterzogen werden, die das Justizministerium gemeinsam mit dem Innenministerium gerade vorbereitet, erklärte ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl (V) gegenüber der Austria Presse Agentur. Man kläre gerade das Prozedere, will aber jedenfalls externe Experten einbinden, hieß es. Geht alles nach Wunsch, könnte die Überprüfung der zuletzt im Tierschützerprozess heftig kritisierten Bestimmung noch heuer erledigt sein.

Paragraf nach Prozess unter Beschuss

Dass sie evaluiert und in der Folge möglicherweise auch geändert wird, zeichnet sich schon seit längerem ab. Seit 2008, als eine Gruppe von Tierschützern verhaftet und in der Folge angeklagt wurde, weil sie an einer "Kriminellen Organisation" nach § 278a StGB beteiligt gewesen sein sollen, stand der Paragraf im Kreuzfeuer der Kritik. Und spätestens seit die Angeklagten im Mai dieses Jahres - nicht rechtskräftig - freigesprochen wurden, stand eine Reform im Raum.

Wie die aussehen könnte, hat Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, im Vorfeld schon angedeutet. Es müsse bei der Formulierung wohl darum gehen, das Bedrohungspotenzial krimineller Organisationen zu präzisieren, hatte er in Interviews gemeint. Als Kriterium nannte er etwa angestrebte "Verbrechensgewinne im großen Ausmaß".

Karls Sprecher will noch keine Details erörtern - dafür gebe es ja die Evaluierung. Diese solle jedenfalls - auch anhand des Tierschützerprozesses - "zeigen, wo etwas schiefgegangen ist und wo noch potenzielle Fallen sind". Angesichts des Prozesses in Wiener Neustadt gelte es, Fälle zu vermeiden, in denen der Paragraf in einer Form angewandt wurde, die "nicht Ziel des Gesetzes" sei.


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