Wartezeit auf VwGH-Urteile auf neuem Rekordwert
Die Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof ist weiter angestiegen, im Vorjahr lag sie auf dem neuen Höchstwert von rund 23 Monaten. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Tätigkeitsbericht des VwGH für 2010 hervor. Erneut drängte der Gerichtshof auf die Realisierung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nur so könne ein zeitgemäßes Rechtsschutzsystem geschaffen werden.
Zu Jahresbeginn 2010 waren 10.163 Rechtssachen aus früheren Jahren anhängig. 4.851 Rechtssachen fielen neu an, 6.774 wurden erledigt, womit der Rückstand zu Jahresende bei 8.242 Rechtssachen lag. Auf die 3.630 Sachentscheidungen mit Erkenntnis musste im Durchschnitt 23 Monate lang gewartet werden. Zum Vergleich: Bis 1995 waren es konstant rund elf Monate, dann stieg die Wartezeit bis 2003 und 2004 auf 22 Monate, 2009 waren es 19 Monate.
Laut Bericht wird die Aufarbeitung von alten Asylfällen im Laufe des Jahres 2011 gänzlich abgeschlossen sein, inzwischen ist der VwGH dafür ja nicht mehr zuständig. Der vollständige Abbau des Erledigungsrückstandes werde jedoch nur nach Umsetzung einer Strukturreform zu erreichen sein, hieß es. Hoffnung setzt die Vollversammlung des VwGH hier auf den Regierungsfahrplan bis 2013, der für den Winter 2011 eine Regierungsvorlage vorsieht, sowie einen entsprechenden Beschluss der Landeshauptleutekonferenz.
"Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass ein oberstes Verwaltungsgericht mit einer Personalausstattung, die jener des Verwaltungsgerichtshofes vergleichbar ist, nicht mehr als etwa 3.000 Fälle jährlich in der erforderlichen Qualität und in angemessener Zeit zu erledigen vermag", wird im Bericht betont. Die Reform sollte daher gewährleisten, dass die Zahl der an den VwGH herangetragenen Fälle diesen Wert nicht übersteigt. "Auch unter diesen Umständen wird die Wiederherstellung funktionierender Strukturen - nicht zuletzt wegen der Notwendigkeit, die angesammelten Rückstände abzuarbeiten - mehrere Jahre dauern."












