Außenamt verteidigt Vorgehen im Fall Zarti

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Das Außenministerium hat sein Vorgehen gegen den libyschen Manager Mustafa Zarti verteidigt. Informationen aus Österreich, anderen EU-Staaten und Libyen hätten "deutlich den Anschein erweckt", dass der Ex-Vize-Chef des Staatsfonds Libyan Investment Authority in Finanztransaktionen im Auftrag des Gaddafi-Regimes bzw. der Familie Gaddafi, verstrickt sein könnte, hieß es am Freitag aus dem Außenamt.
Zarti war auf Betreiben Österreichs bei der zweiten Sanktionsrunde der EU gegen das libysche Regime auf die Liste der von Reisebeschränkungen und Vermögenssperren betroffenen Personen gesetzt worden. Da Zarti einen österreichischen Pass besitzt, durfte er sich weiter in der EU aufhalten; seine Privatkonten waren aber eingefroren. Noch vor dem EU-Beschluss gab es aber eine Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) mit den gleichen Sanktionen.
Am Freitag wurde Zarti wiederum auf Betreiben Österreichs von der EU-Sanktionsliste gestrichen; die OeNB-Verordnung war ohnedies nicht mehr anzuwenden. Der Geschäftsmann erwägt eine Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich.
Das Außenministerium argumentiert, dass es in der Natur von "Sicherungsmaßnahmen" liege, dass sie "rasch und mit einem gewissen Überraschungseffekt" gesetzt würden. Außerdem habe man gegenüber Mustafa Zarti klargestellt, dass es sich um eine vorübergehende Maßnahme handle, so Sprecher Launsky-Tieffenthal.
Nach umfassenden Untersuchungen habe man aber keine Transaktionen über die Privatkonten des Managers zugunsten das libyschen Regimes oder der Familie von Machthaber Muammar al-Gaddafi feststellen können.
Der libysche Übergangsrat bestritt indes, dass es Gespräche der Aufständischen mit Vertretern des libyschen Regimes von Muammar al-Gaddafi gegeben habe. Russische Medien hatten zuvor von Gesprächen zwischen dem Gaddafi-Regime und der Opposition in Berlin und anderen Städten über die Lage in dem nordafrikanischen Land berichtet.
Die NATO lehnte den Wunsch Italiens ab, Libyer an der Flucht nach Italien zu hindern. Diese Bitte sei nicht mit dem UNO-Mandat für eine Seeblockade gegen Waffenlieferungen nach Libyen vereinbar, hieß es.













