Springe zu: Inhalt | Hauptnavigation | Seitenleiste | Fußzeile
21. Mai 2013 16:38 Uhr | Als Startseite
Neu registrieren
Kärnten steigt aus Millionen-Spekulationsgeschäft aus Thein Sein fordert Ende von ethnischer Gewalt Voriger Artikel Aktuelle Artikel: Politik Nächster Artikel Kärnten steigt aus Millionen-Spekulationsgeschäft aus Thein Sein fordert Ende von ethnischer Gewalt
Zuletzt aktualisiert: 16.06.2011 um 13:57 UhrKommentare

EuGH-Verurteilung wegen Pensionssache droht

Österreich droht in einer Pensionsangelegenheit eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es um die Erhöhung einer Pension aus dem Jahr 2008, die unter der Mindestpensionshöhe liegt.

Die betroffene Österreicherin klagte, weil sie nur eine Anhebung von 374,42 Euro nach dem dafür festgelegten Anpassungsfaktor erhielt, anstatt eine Erhöhung um einen Pauschalbetrag auf 389,16 Euro, wie dies für Pensionen von über 746,99 Euro vorgesehen war. Der EuGH-Generalanwalt sprach in seinem Gutachten für den Obersten Gerichtshof von einer "mittelbaren Diskriminierung von Frauen".

Kritisiert wird eine "nationale Regelung, die für eine Personengruppe, die eine unter dem Mindesteinkommen liegende Pension bezieht und mehrheitlich aus Frauen besteht, einen Anpassungsfaktor vorsieht, der unter dem für höhere Pensionen vorgesehenen Anpassungsfaktor liegt". Verwiesen wird vom EuGH auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit.

So stehe die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie einer "nationalen Bestimmung über die jährliche Pensionsanpassung entgegen, nach der für eine bestimmte Gruppe von Kleinstpensionsbeziehern eine potenziell geringere Erhöhung als für andere Pensionsbezieher vorgesehen ist, sofern von dieser Regelung 25 Prozent der männlichen, aber 57 Prozent der weiblichen Pensionsbezieher nachteilig betroffen werden".

Eine Benachteiligung weiblicher Pensionsbezieher bei der jährlichen Erhöhung ihrer Rente "kann jedenfalls nicht mit dem früheren Pensionsanfallsalter oder der längeren Bezugsdauer weiblicher Pensionsbezieher oder damit gerechtfertigt werden, dass der Richtsatz für ein sozialrechtlich vorgesehenes Mindesteinkommen (Ausgleichszulagenrichtsatz) überproportional erhöht wurde, wenn die Bestimmungen über die Gewährung des sozialrechtlich vorgesehenen Mindesteinkommens eine Anrechnung der sonstigen eigenen Einkünfte des Pensionsbeziehers sowie der Einkünfte seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten vorsehen, während bei den anderen Pensionsbeziehern die Pensionserhöhung ohne die Anrechnung sonstigen eigenen Einkommens des Pensionsbeziehers oder des Einkommens seines Ehegatten erfolgt".

Quelle: APA

KLEINE.tv

Nordkorea schießt drei Raketen ab

Noch nicht bewertet

 

Politik im Bild

Schwarz-gelber Protest im Nationalrat 

Schwarz-gelber Protest im Nationalrat

 

Griechenland in der Krise



Politiker und Promis im Visier der Justiz

Foto: APA/AP/Reuters
 

Steirische Strukturreform

APA

Die Landesspitze baut die Gemeindestruktur massiv um. Im Jahr 2015 soll es von den derzeit 539 nur mehr 285 Gemeinden geben.



Seitenübersicht

Zum Seitenanfang