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Zuletzt aktualisiert: 13.06.2011 um 13:19 UhrKommentare

Integrationsvereinbarung wird wieder verschärft

Ab Juli haben Zuwanderer nur noch zwei und nicht mehr fünf Jahre Zeit, um sich grundlegende Deutschkenntnisse anzueignen. In der Praxis wurden bisher äußerst selten Personen wegen mangelnder Deutschkenntnisse ausgewiesen.

Foto © APA

Mit Juli wird die Integrationsvereinbarung wieder einmal verschärft. Deutsch muss künftig schneller gelernt werden. Ansonsten drohen Sanktionen bis hin zur Ausweisung. Allerdings ist diese Höchst-Bestrafung eine Rarität, wie ein Blick auf die Fremdenstatistiken des Innenministeriums zeigt. Im vergangenen April wurde eine Ausweisung wegen Nicht-Erfüllung der Integrationsvereinbarung ausgesprochen.

Es war die erste Sanktion dieser Art seit August 2009. Überhaupt sind Ausweisungen wegen fehlender Deutschkenntnisse äußerst selten. 2009 wurde drei Personen ein entsprechender Bescheid zugestellt, weder davor noch danach gab es entsprechende Sanktionen. Und auch der Ausweisungsbescheid sagt nicht aus, dass letztlich das Land wirklich zu verlassen ist. Zumindest eine der drei sanktionierten Personen konnte im Land bleiben, nachdem doch noch ein Deutschtest positiv absolviert wurde.

Die Integrationsvereinbarung geht auf eine Initiative des damaligen FPÖ-Klubobmanns Westenthaler aus dem Jahr 2001 zurück. Später nahm Koalitionspartner ÖVP die Idee auf, die Vereinbarung wurde 2002 vom Nationalrat beschlossen. Im Wesentlichen verpflichtet sie Zuwanderer dazu, Deutschkenntnisse zu erwerben, um sich im Alltag verständigen zu können.

Verlangt wird das Deutsch-Niveau A2 (der Zuwanderer muss kurze, einfache persönliche Briefe und klare und einfache Durchsagen verstehen) - und das neuerdings schon nach zwei Jahren. Bisher waren fünf Jahre Zeit. Die Kurskosten werden bis zu 50 Prozent bezuschusst, wenn sie im vorgegebenen zeitlichen Rahmen angegangen werden.

Will jemand dauerhaften Aufenthalt in Österreich oder die Staatsbürgerschaft, muss er das Sprachniveau B1 erreichen, das heißt, sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern können.

Quelle: APA

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