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Zuletzt aktualisiert: 12.06.2011 um 10:07 UhrKommentare

Italien stimmt über AKW und Berlusconi ab

Die Italiener sind heute aufgerufen, über den Wiedereinstieg ihres Landes in die Atomenergie abzustimmen. Die zweite Abstimmung betrifft ein Gesetz, das Berlusconi die Vorladung vor Gericht erspart.

Foto © APA

In Italien hat am Sonntag eine zweitägige Volksabstimmung über die Atomkraft und ein umstrittenes Gesetz zur Prozess-Abwesenheit von Ministerpräsident Berlusconi begonnen. Bei den von der Opposition angestrengten Volksabstimmungen sind 47 Millionen Bürger aufgerufen, u.a. darüber zu entscheiden, ob Berlusconis Pläne für den Wiedereinstieg in die Atomenergie dauerhaft blockiert werden sollen.

Nach der Schlappe bei den Kommunalwahlen im Mai gilt das Referendum als weiterer Stimmungstest für den in zahlreiche Affären und Prozesse verwickelten Regierungschef. Die Abstimmung zur Atomkraft stand bei dem Referendum im Mittelpunkt. Die Regierung hatte ursprünglich im Jahr 2008 ein Gesetz zur Planung von neuen Meilern beschlossen. Ab 2014 sollten vier Atomkraftwerke gebaut werden, die ab 2020 in Betrieb gehen sollten. Unter dem Eindruck der Katastrophe von Fukushima hatte die Regierung den Wiedereinstieg in die Atomenergie aber im April gestoppt.

Die zweite Abstimmung betrifft ein umstrittenes Gesetz, das dem Regierungschef und Mitgliedern seiner Regierung Vorladungen zu Gerichtsterminen ersparen konnte. Das Gesetz zur "rechtmäßigen Verhinderung" war bereits im Januar vom Verfassungsgericht teilweise aufgehoben worden - derzeit müssen die Richter von Fall zu Fall entscheiden, ob Berlusconi vor Gericht erscheinen muss. Die Opposition, die die Referenden anstrengte, fordert aber die gänzliche Abschaffung. Gegen Berlusconi laufen derzeit mehrere Prozesse.

Außerdem sollen die Italiener über ein Gesetz zur Liberalisierung und teilweisen Privatisierung der Wasserversorgung abstimmen. Für die sogenannten abrogativen Referenden, mit denen von der Politik verabschiedete Gesetze wieder abgeschafft werden können, ist jedoch eine Wahlbeteiligung von 50 Prozent plus einer Stimme nötig. Dies war zuletzt 1995 erreicht worden. Wird das Quorum aber erreicht, ist das Ergebnis der Abstimmung rechtlich bindend.

Quelle: APA

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