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Zuletzt aktualisiert: 16.05.2011 um 21:25 UhrKommentare

Ohrfeige für streitende Eltern

Ein Elternteil, der das Kind gegen den anderen aufhetzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Oberster Gerichtshof spricht Vater Recht auf Schmerzensgeld zu.

Foto © iceteastock - Fotolia.com

Die Vorgabe des Gesetzes ist klar, die möglichen Folgen bei Verstoß haben die Richter des Obersten Gerichtshofes nun erstmals aufgezeigt. Die Richter haben dem Vater, der sein heute 15 Jahre altes Kind jahrelang nicht sehen konnte, einen Anspruch auf Schmerzensgeld zuerkannt. Die Instanzen darunter hatten die Klage des Vaters noch abgewiesen.

Klage auf Schmerzensgeld

Das Kind hatte jeden Kontakt zum Vater abgelehnt. Der Vater soll daraufhin psychische Probleme wie depressive Verstimmungen, Schlafstörungen und Albträume bekommen haben. Er klagte auf Schmerzensgeld. Begründung des Vaters: Die Mutter habe das Kind gegen ihn aufgehetzt, sodass es jeden Kontakt ablehnte. Mit dem OGH-Erkenntnis hat der Vater nun die Möglichkeit, dass seine Ex-Partnerin zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt wird. Sofern er beweisen kann, dass sie das Kind tatsächlich gegen ihn aufgehetzt hat.

Als "außerordentlich wichtig" bezeichnet der Familienrechtsexperte des Justizministeriums, Michael Stormann, das Erkenntnis. "Es ist wichtig, dass es ins allgemeine Bewusstsein eindringt, dass Eltern das Kind nicht gegen den anderen aufbringen dürfen. In Gegenwart des Kindes muss man sich beherrschen."

Die OGH-Richter verweisen in ihrem Erkenntnis auf das Kindschaftsänderungsgesetz 2001 mit der klaren Vorgabe einer "Wohlverhaltenspflicht" der Eltern. Alles, was die Beziehung zum anderen Elternteil beeinträchtigen könnte, ist zu unterlassen. "Wenn beispielsweise im umgekehrten Fall der Vater am Besuchstag etwas Böses über die Mutter sagt, könnte ihm deshalb das Besuchsrecht entzogen werden", betont Stormann.

Geldstrafen

Eine Änderung fordert nun auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) in jenen Fällen, in denen Elternteile ihr Besuchsrecht nicht ausüben oder ausgemachte Besuchstermine nicht wahrnehmen. Für ein solches Verhalten wünscht sich Heinisch-Hosek ebenso Sanktionen.

In der geplanten und umstrittenen Novelle zur automatischen gemeinsamen Obsorge, die unter Ex-Justizministerin Bandion-Ortner vorbereitet wurde, sind solche Sanktionen angedacht. "Es gibt den Vorschlag, im Interesse des Kindes das Besuchsrecht auch in jenen Fällen mit Zähnen zu versehen, in denen es nicht wahrgenommen wird. Wenn das Kind gekämmt um 15 Uhr wartet und dann kommt der Vater nicht, sind Sanktionen sinnvoll", meint Stormann. Als Sanktionen diskutiert werden Mahnungen und Geldstrafen.

CARINA KERSCHBAUMER

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