Karl will Urteil zu Besuchsrecht genau anschauen

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Der Oberste Gerichtshof hat laut einem Bericht der "ZiB" einem Vater erstmals Anspruch auf Schmerzensgeld eingeräumt, weil die Mutter nach der Trennung den Kontakt mit dem Kind verhindert haben soll. Man werde sich das Urteil genau anschauen und prüfen, ob es Nachbesserungsbedarf gibt, hieß es aus dem Büro von Justizministerin Karl auf Anfrage der APA.
Frauenministerin Heinisch-Hosek findet es indes überlegenswert, über Sanktionen für Väter, die ihr Besuchsrecht nicht wahrnehmen, nachzudenken. Wenn es gesetzlichen Änderungsbedarf gäbe, würde dies im Zuge der ohnehin geplanten Familienrechtsnovelle passieren, so Karls Sprecher. Einen Termin für Verhandlungen zu dieser Novelle zwischen der neuen Justizministerin und Heinisch-Hosek, unter anderem zur gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen, gibt es bisher nicht.
Für die Frauenministerin zeigt das Urteil, dass das Besuchsrecht gleich bei der Scheidung geregelt werden sollte, erklärte ihre Sprecherin gegenüber der APA. Die "zweite Seite der Medaille" dürfe aber in der Debatte auch nicht fehlen, nämlich dass es viele Väter gebe, die ihr Besuchsrecht nicht wahrnehmen und Kinder gar nicht abholen. In diesen Fällen gebe es keine Strafen.
Ein Vater, der seinen mittlerweile 15-jährigen Sohn seit mehr als vier Jahren nicht mehr gesehen hat, weil seine Ex-Frau das Besuchsrecht unterlaufen habe, fordert laut ORF von seiner Ex-Frau rund 7.000 Euro für psychische Schmerzen. Es gehe ihm vor allem um symbolische Wirkung. Das Höchstgericht habe dem Anspruch nun recht gegeben. Für Anwältin Britta Schönhart ist das "natürlich sehr ungewöhnlich, weil erstmalig hat der OGH ausgesprochen, dass seelische Schmerzen, die dadurch entstehen, dass man keinen Kontakt zum Kind hat, ersatzfähig sind".













