Islam-Gesetz auch in Österreich?
Höchstrichter haben in einem Ehestreit nach Prinzipien der Scharia, also dem islamischen Gesetz, entschieden. Das empört die FPÖ. Tatsächlich gilt in gewissen Fällen fremdes Recht - im Einklang mit unseren Grundprinzipien.

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Es war ein unspektakulärer Fall, über den der Oberste Gerichtshof Ende März zu entscheiden hatte. Ein Ehepaar ließ sich nach drei Jahrzehnten scheiden, die Frau forderte Unterhalt und bekam diesen vom Gericht zugesprochen.
Die "Scharia"
Ihr Ex-Gatte wollte dies nicht akzeptieren und wandte sich an die Höchstrichter, die wiederum ihm Recht gaben. Dass die Angelegenheit sechs Wochen später die österreichische Innenpolitik beschäftigt, liegt aber nicht am Urteil, sondern an der Begründung: Denn da die Ehe in Saudi-Arabien geschlossen wurde, bezogen sich die Höchstrichter auf die "Scharia", das islamische Gesetz.
Vor allem die Freiheitlichen sind nun empört. Wie könne man "nur auf die Idee kommen, in Österreich islamisches Recht einzuführen", empört sich etwa der Kärntner FPK-Chef Uwe Scheuch. Wird hier das österreichische Rechtssystem von religiösen Eiferern unterwandert?
Rechtsexperten winken ab. Tatsächlich ist es international üblich, dass für ausländische Staatsbürger in gewissen Fragen des Zivilrechts (Ehe, Erbe, Scheidung) das Gesetz ihrer Heimat zur Geltung kommt. Ob die Konfliktparteien nun aus Deutschland, den USA oder Saudi-Arabien kommen, spielt dabei keine Rolle. "Mit dem Personalprinzip nehmen sie ihr Recht mit nach Österreich", sagt ein renommierter Rechtsexperte.
Freilich: Der Übernahme fremder Gesetze sind enge Grenzen gesteckt. Denn im Zweifelsfall kommt ein anderes, internationales Prinzip zur Anwendung: der "ordre public". Dieser stellt klar, dass Grundprinzipien der Rechtsprechung des Gastlandes auf keinen Fall gebrochen werden dürfen: "Wir wenden die Scharia punktuell nicht an, wenn es im Ergebnis unerträglich ist", sagt der für internationales Recht zuständige Sektionschef im Justizministerium. Außer Streit steht die persönliche Freiheit oder die Gleichberechtigung der Geschlechter.
Menschenrechte als Korrektiv?
Das zweite Korrektiv bilden die Menschenrechte, die in vielen islamischen Ländern mit den Füßen getreten werden. Je nach Auslegung der Scharia droht Ehebrecherinnen etwa in Saudi-Arabien oder im Iran die Steinigung - was freilich von den meisten islamischen Rechtsgelehrten verurteilt wird.
Weniger eindeutig ist ein anderer Aspekt. Durch die Scharia kann es einerseits zu Diskriminierungen kommen. Nach österreichischem Recht hätte die geschiedene Frau schließlich Anspruch auf Zahlungen von ihrem Ex-Mann.
Zum anderen duldet der österreichische Staat zähneknirschend islamische Traditionen wie die Vielehe: Nach einer Scheidung haben grundsätzlich alle Ex-Frauen dieselben Rechte.












