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Zuletzt aktualisiert: 28.04.2011 um 18:03 UhrKommentare

Vorratsdatenspeicherung im Nationalrat beschlossen

Foto © APA

Der Nationalrat hat am Donnerstag die umstrittene Vorratsdatenspeicherung beschlossen, eine entsprechende EU-Richtlinie wird damit mit mehrjähriger Verspätung umgesetzt. Zustimmung gab es nur von den Koalitionsfraktionen SPÖ und ÖVP, wobei der Vorsitzende des Datenschutzrats Johann Maier (S) bei der namentlichen Abstimmung nicht im Saal war.

Die Opposition lief erfolglos gegen die Regelung Sturm, vor allem, weil auch die EU bereits Änderungsbedarf sieht. Debattiert wurde gleich zweimal, auch die namentliche Abstimmung der Materie änderte nichts mehr am Beschluss.

Die - mittels Abänderungsantrag von Koalitionsseite noch ein wenig abgeschwächte - Vorratsdatenspeicherung normiert, dass Kommunikationsbetreiber die diversen Kommunikationsdaten via Telefon, Handy, E-Mail und Internet künftig sechs Monate speichern müssen. Inhalte sind davon nicht betroffen. Basis ist eine EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde. In Österreich wird die Regelung im April 2012 in Kraft treten.

Schon zu Sitzungsbeginn - und damit noch live im ORF - kam das Thema erstmals aufs Tapet. Das BZÖ verlangte die Absetzung der beiden Gesetzesänderungen (Telekommunikationsgesetz und Strafprozessordnung) von der Tagesordnung, weil selbst die EU bereits diesen "vehementen Anschlag auf die Grund- und Freiheitsrechte" für obsolet erklärt habe, so Peter Westenthaler.

In der regulären Debatte wurde ganz ähnlich argumentiert. Peter Fichtenbauer (F) verlangte die Zurückverweisung an den Justizausschuss. Für die Koalition biete sich damit die Chance, doch noch im Einklang mit den Grund- und Freiheitsrechten zu handeln.

Wer für die Vorratsdatenspeicherung sei, müsste auch für ein Gesetz sein, wonach die Post jeden Brief dokumentieren sollte, so der Grüne Albert Steinhauser. Es handle sich um Präventivüberwachung, "das halte ich für untragbar".

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gestand ein, dass es sich um eine "Gratwanderung an der Grenze der Grundrechte" handle. Dennoch könne man nicht länger zuwarten. Heribert Donnerbauer (V) meinte, die Regelung sei sowohl mit der österreichischen Rechtsordnung, als auch mit den Grund- und Freiheitsrechten in Einklang.

Quelle: APA

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