Vorratsdaten: Hitzige Debatten
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden soll, sorgt dort für hitzige Diskussionen. Seien Sie live dabei!

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Die frisch gebackene Justizministerin Karl (ÖVP) hat den Angaben ihres Sprechers zufolge am Dienstag einen neuen Entwurf ins Parlament geschickt. Die Änderungen betreffen laut dem Sprecher der Ministerin vor allem die Protokollierung der Zugriffe auf gespeicherte Daten. Details zu weiteren Adaptierungen nannte er gegenüber der APA vorerst nicht.
Die Rede war im SPÖ-Klub unter anderem von einem möglichen "Richtervorbehalt" nach "Vieraugenprinzip" bei der Bewilligung von Datenzugriffen für Behörden. Dies könnte vor allem die Einsicht in IP-Adressen betreffen, diese wäre nämlich dem bisher aktuellen Vorhaben bereits durch die begründete Anordnung eines Staatsanwalts möglich. Auch bei Gefahr im Verzug könnte die Sicherheitspolizei im ursprünglichen Entwurf ohne richterlichen Segen auf Daten zugreifen.
Eigene Strafbestimmung zur Ahndung
Zudem könnte eine eigene Strafbestimmung eine rechtswidrige Veröffentlichung von Vorratsdaten ahnden, war weiters im Parlament zu hören. Und auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit der Straftat und der Anzahl der Betroffenen möge gewahrt werden, wünschten sich die Abgeordneten. Damit wird etwa in Frage gestellt, ob es verhältnismäßig ist, wenn für Ermittlungen in einem relativ kleinen Delikt die Daten von Zigtausenden ausgehoben werden müssten.
Laut SPÖ sind weiters zwei Entschließungsanträge geplant: Einer fordert einen Bericht über die Abfragefrequenz nach einem Jahr; der zweite soll die Regierung dazu anhalten, bei allfälligen Änderungen der EU-Richtlinie "unverzüglich" die neue Rechtslage umzusetzen. Die EU-Kommission ist ja selbst ganz und gar nicht überzeugt von ihrer Direktive und plant eine Überarbeitung.
In Kraft treten soll das Gebot zur Datenspeicherung hierzulande mit April 2012. Österreich ist reichlich spät dran mit der Umsetzung der heftig kritisierten Richtlinie. Mit dem Ziel der Terrorbekämpfung und -prävention wurde sie bereits 2006 verabschiedet. Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet, sie müssen künftig in Österreich von den Providern sechs Monate lang gespeichert werden.














