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Zuletzt aktualisiert: 14.04.2011 um 14:53 UhrKommentare

IHS-Studie schlägt neuen Finanzausgleich vor

Foto © APA

Die Reform des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kommt in Österreich seit Jahrzehnten nicht vom Fleck. Das Institut für Höhere Studien (IHS) schlägt nun in einer für das Finanzministerium erstellten Studie vor, die Verteilung von Finanzmitteln auf Landes- und Gemeindeebene neu zu organisieren. Im Mittelpunkt der Zuweisung sollte demnach die Aufgabenorientierung stehen.

Eine der Ursachen für das extrem schwerfällige heimische System liege darin, dass Österreich im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern bei den Transfers sehr stark auf die Bevölkerungszahl abstelle, so IHS-Chef Bernhard Felderer am Donnerstag. Die Bevölkerungszahl sei aber als Indikator für Sonderbelastungen aufgrund von demografischen, sozioökonomischen, topografischen und zentralörtlichen Faktoren nicht geeignet. "Die Umsetzung wird ein mühsamer Prozess werden", vermutet Felderer, aber: "Vielleicht gibt es einen Messias als nächsten Finanzminister".

In einem neuen System müssten die Kriterien "sehr eindeutig" und in der Zahl überschaubar sein. Die komplizierten innerstaatlichen Transfers sollten deutlich reduziert und eine Trennung der Aufgaben zwischen Gemeinden, Ländern und Bund - soweit möglich - durchgeführt werden, so die Studienautoren. Erst nach einer solchen Aufgabentrennung könnten sinnvoll Basisaufgaben von Sonderlasten getrennt werden. Für Basisaufgaben könne nach wie vor die Bevölkerungszahl für die Verteilung der Mittel herangezogen werden, für Sonderlasten werden hingegen verschiedene Indikatoren vorgeschlagen.

Beispielhaft werden sieben Indikatoren vorgeschlagen - Hoheitsverwaltung, Bildung, Soziale Sicherung, Kinderbetreuung, Gesundheit, technische Infrastruktur und öffentliche Betriebe sowie Wohnbauförderung/Wirtschaftsförderung.

Nach dieser Gliederung würden auf Landesebene fast zwei Drittel der Nettoausgaben auf Basisaufgaben und nur zu einem Drittel auf Sonderlasten entfallen. Dagegen würden auf Gemeindeebene der Anteil der Basisausgaben 40 Prozent, jener der Sonderlasten 60 Prozent ausmachen.

Quelle: APA

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