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Zuletzt aktualisiert: 12.04.2011 um 16:53 UhrKommentare

"Ihre Weisungen sind ungeeignet"

Die Strafverteidiger im Land lehnen "die rechtsstaatlich bedenkliche Ausübung des Weisungsrechts" durch Ministerin Bandion-Ortner brüsk ab. Damit sind sie auf einer Linie mit den Staatsanwälten, die der Maßnahme gegen lahmende Verfahren auch nichts abgewinnen.

Wenige Freunde in den eigenen Reihen: Bandion-Ortner

Foto © APAWenige Freunde in den eigenen Reihen: Bandion-Ortner

Richard Soyer und Gerhard Ruhri, die beiden Sprecher der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen hielten am Dienstag fest: Das Setzen von zeitlichen Limits sei "ein gänzlich ungeeignetes Instrument um sicherzustellen, dass Entscheidungen der Anklagebehörde auf einer vollständig ermittelten Sachverhaltsgrundlage und auf rechtsstaatlich korrekte Weise getroffen werden".

Die Strafverteidiger teilen die Bedenken von Gerhard Jarosch, dem Präsidenten der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, und des Präsidenten der Richtervereinigung, Werner Zinkl, die die Ausübung des ministeriellen Weisungsrecht im Buwog-Ermittlungsverfahren und in weiteren öffentlichkeitswirksamen Verfahren kritisiert hatten.

"Wenngleich es im Interesse aller Verfahrensbeteiligten - insbesondere der Beschuldigten und deren Verteidiger - liegt, dass Erhebungen zeitnah und zügig geführt und Verfahren innerhalb angemessener Frist abgeschlossen werden, so darf nicht übersehen werden, dass besonders komplexe Sachverhalte auch länger dauernde Ermittlungen erfordern können", gab Soyer zu bedenken.

Das gelte insbesondere dann, wenn die Nachforschungen teils im Ausland stattfinden, komplexe Fragestellungen an Sachverständige herangetragen werden oder eine außergewöhnlich große Anzahl an Beschuldigten vorliegt. "In solchen Fällen ist dem Beschleunigungsgebot durch effizienten Einsatz der Ressourcen, Konzentration der zur Verfügung stehenden Mittel und Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten zu entsprechen, nicht aber durch einseitige Bestimmung eines sachlich nicht nachvollziehbar begründeten Zeitrahmens", meinte Ruhri.

Für die Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen sind die von Bandion-Ortner eröffneten "Perspektiven mehr als unerfreulich und belegen, dass das mit der Weisung offensichtlich angestrebte Ziel, nämlich die Wiederherstellung des Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz, mit einer solchen Vorgangsweise nicht erreicht werden kann".


Weisungen

Justizministerin Bandion-Ortner gehen die Verfahren in Fällen von öffentlichen Interesse zu langsam voran. Daher hat sie gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft Wien einige Weisungen ausgesprochen. Die vermutlich interessanteste davon ist, dass das Buwog-Verfahren rund um Ex-Finanzminister Grasser bis zum Sommer entschieden sein soll.

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