Ausschuss segnete Vorratsdaten-Novelle ab
Im Nationalrat hat der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie die umstrittene Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, die für die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie notwendig ist.

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Damit ist die Bahn frei für einen Nationalratsbeschluss Ende April, nachdem der Justizausschuss schon im März die dort angesiedelte Novellierung von Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz abgesegnet hatte. Allerdings soll es bis zur Plenarsitzung noch weitere Gespräche über eventuelle Änderungen geben, um grundrechtliche Bedenken ausräumen zu können, wurde vereinbart.
Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Basis ist eine entsprechende EU-Richtlinie, bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war, und die 2006 zum Behufe der Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde. Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Die TKG-Novelle verpflichtet nun die Netzbetreiber und Anbieter von Diensten, die Vorratsdaten für eine Dauer von sechs Monaten zu speichern und diese nach Ablauf dieser Frist wieder zu löschen.
Die Behörden haben unter bestimmten Umständen Zugriff auf diese Daten, was bereits im Justizausschuss für heftige Debatten gesorgt hatte und laut Parlamentskorrespondenz auch im Forschungsausschuss rege Diskussionen zeitigte. Unverändert kritisch war dabei die Haltung der Opposition, deren Vertreter Bedenken haben, ob die neue Regelung mit den verfassungsmäßig garantierten Grundrechten in Einklang steht.












