Kritik an Bandion-Ortners Transparenz-Ideen

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Der Plan von Justizministerin Bandion-Ortner, ab kommendem September Einstellungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft bei besonderem öffentlichen Interesse publik zu machen, stößt auf Skepsis. Weder die Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte noch der Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) ist dafür, im Gegensatz zu den Österreichischen StrafverteidigerInnen.
Bei Gerhard Jarosch, dem Präsidenten der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, lösen diese Pläne "großes Bauchweh" aus. Noch ablehnender zeigte sich am Donnerstag der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK), Gerhard Benn-Ibler: "Von der Transparenzinitiative, die dazu führen wird, dass Dinge veröffentlicht werden, die bisher nicht öffentlich gemacht werden durften, halte ich gar nichts".
Der Sprecher der Vereinigung der Österreichischen StrafverteidigerInnen, Richard Soyer, kann dem einiges abgewinnen. "Die Begründung der Einstellungsverfügung offenzulegen macht Sinn, wenn das öffentliche Interesse klar zu bejahen ist", meinte er gegenüber der APA. Es handle sich dabei um eine "zentrale Entscheidung", insofern habe ein Kundmachen "eine gewisse Plausibilität". Zugleich warnte Soyer aber davor, die Publikation staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen zu einer "generellen Norm" zu machen. Außerdem seien jedenfalls die Persönlichkeitsrechte allfälliger Betroffener zu wahren und daher heikle Passagen vor einer Veröffentlichung zu anonymisieren.
Nach Kritik an der Verfahrenseinstellung gegen den seinerzeitigen Chef der heimischen Luftstreitkräfte, Erich Wolf, den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer Rumpold und den EADS-Lobbyisten Steininger in der Eurofighter-Causa will Bandion-Ortner, dass die Staatsanwaltschaften zukünftig in glamourösen Fällen die Begründung der Einstellung eines Strafverfahrens und andere wesentliche Begründungen ins Internet stellen und damit öffentlich zugänglich machen.












