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Zuletzt aktualisiert: 03.04.2011 um 09:05 UhrKommentare

Schuldenfalle in Ländern und Gemeinden?

Aufgrund der neuen Regeln der EU-Statistikbehörde müssen bisher außerbudgetäre Belastungen nachträglich dem heimischen Schuldenstand zugerechnet werden. "Neue Schulden" könnten schon bald das Defizit drastisch erhöhen.

Foto © Fotolia: Eisenhans

Das Defizit für 2010 hat sich laut Statistik Austria um einen Prozentpunkt des Bruttoinlandsproduktes (BIP) oder 2,9 Mrd. Euro auf 4,6 Prozent des BIP und der Schuldenberg um beachtliche 9,5 Mrd. Euro auf 205,2 Mrd. Euro bzw. 72,3 Prozent des BIP erhöht. Ein Teil dieser Schulden kommt aus einer Schuldenauslagerung des Burgenlandes über eine Wohnbau GmbH. Das ist möglicherweise nicht der einzige so gelagerte Fall in den Ländern und Gemeinden.

Neue Schulden?

Es ist nicht auszuschließen, dass weiter ausgelagerte Schulden auftauchen, die nach den neuen Regeln nachträglich das Budget belasten. Neben der Wohnbau Burgenland GmbH mussten ja auch die ausgelagerten Verbindlichkeiten von Krankenanstalten der Länder in die Haushaltsbilanz aufgenommen werden. 2010 belasten diese Schulden das Defizit um 610 Mio., 2009 sind es 450 Mio. Euro. Die staatlichen Gesamtschulden erhöhen sich dadurch 2009 um 2,25 Mrd. und 2010 schon um drei Mrd. Euro.

Kreative Schuldenauslagerung

Die "kreative" Schuldenauslagerung des Burgenlandes erhöht den Schuldenstand um 440 Mio. Euro. Das Burgenland hat Forderungen aus Wohnbaudarlehen an eine ausgegliederte Gesellschaft namens Wohnbau Burgenland GmbH verkauft. Diese überwies wiederum dem Land 440 Mio. Euro, die sie selbst über eine Schuldenaufnahme finanzierte. Das Land haftet für die Rückzahlung der Darlehen an die Wohnbau Burgenland GmbH.

Der fachstatistische Generaldirektor der Statistik Austria, Konrad Pesendorfer, kann nicht ausschließen, dass es weitere ausgelagerte Verbindlichkeiten gibt, die die öffentlichen Finanzen belasten, wie er im Gespräch mit der APA sagte. Er plädiert daher dafür, eine gesetzliche Meldepflicht für alle ausgelagerten Gesellschaften der Gebietskörperschaften einzuführen.

Länder und Gemeinden betroffen

Das Problem bestehe bei Ländern und Gemeinden gleichermaßen, beim Bund seien die ausgelagerten Gesellschaften hingegen weitgehend bekannt, sagte Pesendorfer. "Das Problem ist, dass wir nicht wissen, ob die ausgelagerte Einheiten extra Schulden aufnehmen, über welchen Zeitraum, mit welchen Risiken; letztendlich muss aber dann die Gemeinde oder das Land die Schuld wieder zurückzahlen."

Er fordert daher, "wenn immer ausgegliederte Gesellschaften eingerichtet werden bzw. auch wenn sie schon bestehen", dass dies an die Statistik Austria gemeldet werden muss. Um eine derartige Meldeverpflichtung zu erreichen reiche eine Anpassung der "Gebarungsstatistik-Verordnung". Dafür ist laut Pesendorfer der Finanzminister (im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler) zuständig. In dieser Verordnung müsste man eine solche Meldepflicht verankern. "Das würde die Arbeit wesentlich erleichtern", sagte Pesendorfer.

Verpflichtende Standardmeldung erwünscht

Der Generaldirektor wünscht sich, dass man damit alle Gebietskörperschaften dazu verpflichtet, eine Standardmeldung an die Statistik Austria abzugeben, wenn eine außerbudgetäre Einheit gegründet wird. Diese Meldung müsse Informationen über die Finanzierung dieser Einheit sowie über deren Zielausrichtung enthalten. Außerdem müsse gemeldet werden, wie die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gebietskörperschaft und der neuen Stelle geregelt ist. Denn nur dann könne man auch über Haftungsbeziehungen oder Zusagen von Finanzierungen durch die jeweilige Gebietskörperschaft Bescheid wissen.

Eine derartige Meldepflicht gibt es derzeit überhaupt nicht, Informationen bekomme die Statistik Austria nur indirekt - "wenn wir nachfragen", so Pesendorfer. "Aktiv muss das nicht gemeldet werden. Wir können nur über die Gebietskörperschaften darauf drängen", sagte er.


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