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Zuletzt aktualisiert: 29.03.2011 um 17:31 UhrKommentare

Ex-Funktionäre der FP-Parteijugend verurteilt

Wegen Falschaussage und Begünstigung sind am Dienstag in Innsbruck sieben Ex-Funktionäre und Mitglieder der Tiroler FP-Parteijugend zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Angeklagten hatten versucht, einem Kollegen zu helfen, der einen beschönigenden Vortrag zur Waffen-SS gehalten hatte. Sie wollten ihn mit falschen Angaben vor der Polizei vor einer Verurteilung wegen Wiederbetätigung bewahren.

Der Vortragende hatte später gestanden und kam mit einer Diversion davon. Er wurde vom Gericht zu einem Kursbesuch über die Schrecken des Nationalsozialismus verpflichtet. Die am Dienstag vor Gericht Stehenden traf es härter. Sie wurden zu Geldstrafen zwischen 480 Euro teilbedingt und 9.900 Euro unbedingt verurteilt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, da die Verteidiger Berufung anmeldeten bzw. Bedenkzeit erbaten.

Drei der Angeklagten waren bei der Verhandlung geständig und ein weiterer verweigerte die Aussage. Die drei damals für das Freiheitliche Freizeitzentrum des Rings der Freihheitlichen Jugend (FFZ) Verantwortlichen wollten keine Kenntnis von dem betreffenden Referat gehabt haben. Sie beteuerten vor Gericht weiterhin ihre Unschuld.

Bei dem Prozess gingen die Aussagen der einzelnen Angeklagten und der verschiedenen Zeugen auseinander. Die Erinnerungen vieler Beteiligter wiesen große Lücken auf. Einem Zeugen droht eventuell ein Verfahren wegen Verleumdung. Er widerrief vor Gericht seine Zeugenaussage, die er bei der Sicherheitsdirektion getätigt hatte. Er gab bei der Verhandlung an, dass gewisse Passagen der Einvernahme nicht von ihm stammen würden und möglicherweise von den Beamten hinzugefügt worden seien.

Den drei Geständigen wurde die Geldstrafe teilbedingt nachgesehen. Die Nicht-Geständigen müssen die gesamte Strafe bezahlen.

Quelle: APA

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