Der neue Euro-Rettungsfonds ESM
Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich kürzlich über die Ausgestaltung des künftigen Euro-Schutzschirms ESM geeinigt. Nachfolgend ein Überblick über die Struktur des Fonds, der überschuldete Euro-Staaten im Notfall mit Krediten versorgen kann.

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Kapazität und Beteiligungsschlüssel
Der ESM soll über eine effektive Kreditsumme von 500 Mrd. Euro verfügen. Er kann für Euro-Staaten in Finanznot zu günstigen Bedingungen am Kapitalmarkt Geld aufnehmen und dies als Kredit weiterreichen. Dazu wird ein Spar- und Reformprogramm mit der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ausgearbeitet, um die Finanzprobleme des Landes zu beheben. Nur im Rahmen eines solchen Programms kann der ESM auch Staatsanleihen direkt von dem Schuldenland kaufen.
Die Entscheidung über ein Hilfsprogramm, die Kreditvergabekapazität oder Änderungen an den Instrumenten des Fonds treffen die Finanzminister der Euro-Länder im Vorstand des ESM einstimmig. Alle anderen Beschlüsse werden mit qualifizierter Mehrheit gefasst. Die Stimmrechte entsprechen der Beteiligung der Länder am ESM. Für eine qualifizierte Mehrheit sind 80 Prozent der Stimmrechte notwendig. Deutschland hätte mit seinem Anteil von 27 Prozent auf jeden Fall ein Vetorecht.
Es gilt der Schlüssel der Kapitalbeteiligung an der EZB. Deutschland hat damit einen Anteil von 27,1 Prozent. Ländern, deren Pro-Kopf-Einkommen unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, wird für zwölf Jahre lang ein Nachlass gewährt.
Die gesamte Kapitalausstattung umfasst 700 Mrd. Euro. Davon sollen 80 Mrd. Euro in bar eingezahlt werden. Die übrigen 620 Mrd. Euro werden in Form von abrufbarem Kapital oder Garantien bereitgestellt, wobei nicht festgelegt wird, welcher Anteil auf welche Form dieses Rückhalts entfällt. Das abrufbare Kapital wird angefordert, wenn Kredite des ESM an ein Land platzen und der Fonds damit einen Verlust verbuchen muss. Diese Entscheidung kann mit einfacher Mehrheit von den Finanzministern der Euro-Zone getroffen werden.
Österreichischer Finanzierungsanteil
Für Österreich bedeute die Einigung auf den ESM, dass jährlich 450 Mio. Euro an Kapitaleinlagen fällig werden, die Gesamtsumme auf fünf Jahre beträgt 2,226 Mrd. Euro.
Deutscher Finanzierungsanteil
Deutschland muss entsprechend seinem Anteil 21,68 Mrd. Euro an Kapital in den ESM einzahlen. Der ESM soll im Juli 2013 an den Start gehen. Anders als von den Finanzministern vereinbart soll diese Kapitaleinlage jetzt in fünf gleichen Tranchen zu je 16 Mrd. Euro eingezahlt werden. Da damit 2013 und 2014 der Kapitalstock noch klein und noch nicht das volle Kreditvolumen von 500 Mrd. Euro verfügbar ist, soll eine Zusatzregelung gewährleisten, dass der ESM dennoch von Beginn an genug Mittel zur besten Bonität beschaffen kann. Für den "unwahrscheinlichen Fall" der Hilfe verpflichten sich die Mitgliedstaaten, zusätzliche Mittel bereitzustellen, so dass das Verhältnis des eingezahlten ESM-Kapitals zu den aufgenommenen Notkrediten für angeschlagene Euro-Staaten mindestens 15 Prozent beträgt. Dies kann dazu führen, dass dann Länder mit der Bestnote "AAA" ihre Garantien aufstocken müssen, während Staaten mit schwächerer Bonität mehr Kapital nachschießen müssten.
Von den 620 Mrd. Euro abrufbarem Kapital und Garantien entfallen auf Deutschland 167,4 Mrd. Euro. Deutschland steht damit - zusammen mit der Kapitaleinlage - für knapp 190 Mrd. Euro gerade. Solange der ESM nicht genutzt wird, fließen die Zinseinnahmen für den Kapitalstock an die Mitgliedstaaten zurück - auch Deutschland bekäme dann also jährlich Geld. Nach der ersten Aktivierung des ESM behält dieser jedoch die Erträge ein, um seinen Kapitalstock aufzufüllen. Möglich ist dann eine Dividendenausschüttung.
Konditionen der Hilfskredite
Für Kredite von bis zu drei Jahren Laufzeit wird auf den Zins, den der ESM für die Kapitalaufnahme zahlen musste, ein Aufschlag von 200 Basispunkten erhoben. Bei Krediten mit einer längeren Laufzeit beträgt der Aufschlag insgesamt 300 Basispunkte.
Beteiligung privater Gläubiger
Das Ausmaß der Beteiligung der privaten Staatsanleihebesitzer an den Rettungskosten richtet sich danach, ob die Verschuldung des Landes auf Dauer tragbar ist oder nicht. Dies wird nach einer im IWF üblichen Analyse der Schuldentragfähigkeit festgestellt. Ist sie gegeben, kann das Mitgliedsland die Gläubiger auffordern, seine Staatsanleihen freiwillig nicht zu verkaufen. Ist ein Staat nicht mehr in der Lage, seine Schulden zu bedienen, muss er in Verhandlungen über einen Forderungsverzicht eintreten. Um Entscheidungen der privaten Gläubiger zu ermöglichen, werden Staatsanleihen der Euro-Staaten ab 2013 eine Umschuldungsklausel enthalten. Damit wird eine Mehrheit festgelegt, die für Beschlüsse über einen Forderungsverzicht notwendig ist.













