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Zuletzt aktualisiert: 27.03.2011 um 10:11 UhrKommentare

Nebenbeschäftigungen im Heer eingeschränkt

Ab 1. April kommt es zu verschärften Bestimmungen bei Bundesheer-Bediensteten, die in Vergabeverfahren involviert sind. Für Beamte aus dem Bereich der Nachrichtendienstes wurden bereits 2010 einschlägige Regelungen getroffen.

Foto © APA

Das Verteidigungsministerium verschärft die Bestimmungen für Nebenbeschäftigungen für Bundesheer-Bedienstete. Nachdem Verteidigungsminister Darabos bereits 2010 für Beamte aus dem Bereich der Nachrichtendienste einschlägige Regelungen getroffen hat, werden nun auch Verschärfungen für Bedienstete geschaffen, die in Vergabeverfahren involviert sind.

Nebenbeschäfigungen untersagt

Laut einer mit 1. April in Kraft tretenden Verordnung sind Bediensteten, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben "maßgeblichen Einfluss auf die Vergabe von Förderungsmitteln" und "auf Vergabeverfahren" haben, Nebenbeschäftigungen für Bewerber, Bieter sowie Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit dem Ministerium haben und damit im möglichen Einflussbereich der betroffenen Bediensteten stehen, untersagt. So dürfte zum Beispiel ein Beamter nicht als Berater für ein Rüstungsunternehmen arbeiten. Die Verordnung, die der APA vorliegt, gilt auch im Falle einer Karenzierung.

Durch diese Verordnung soll den Bediensteten - einem Vorschlag des Rechnungshofes entsprechend - im Sinne der Rechtssicherheit ein Katalog von Tätigkeiten zur Verfügung gestellt werden, aus dem für alle klar und im Vorhinein erkennbar sei, welche konkreten nebenberuflichen Tätigkeiten in einem besonderen Spannungsverhältnis zur objektiven und sachlichen Wahrnehmung der Dienstpflichten der Bediensteten stehen und damit nicht ausgeübt werden dürfen, hieß es aus dem Ressort. Damit sei das Verteidigungsressort das erste und bisher einzige Ministerium, das die parlamentarischen Initiativen für eine Transparenz im Bereich der Nebenbeschäftigungen von Bundesbediensteten umfassend umsetze, betonte man in der Rossauer Kaserne.

Quelle: APA

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