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Zuletzt aktualisiert: 23.03.2011 um 07:48 UhrKommentare

Jugendwohlfahrt: Steiermark will weitere Verhandlungen

Die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes zieht sich weiter: Noch immer sind nicht alle Länder mit dem Vorschlag des Bundes zum geplanten Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz einverstanden - konkret geht es ums Geld.

In der Steiermark werden weitere Verhandlungen gewünscht, wie aus dem Büro des Sozialreferenten LHStv. Siegfried Schrittwieser mitgeteilt wurde

Foto © Jürgen Fuchs/SujetIn der Steiermark werden weitere Verhandlungen gewünscht, wie aus dem Büro des Sozialreferenten LHStv. Siegfried Schrittwieser mitgeteilt wurde

Die Steiermark wünscht bei der Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes weitere Verhandlungen. Noch keine endgültige Entscheidung gibt es in Oberösterreich und dem Burgenland. Salzburg hingegen hat nun den Konsultationsmechanismus zurückgezogen, erhebt aber trotzdem finanzielle Forderungen an den Bund.

Eine Novellierung des Gesetzes ist seit Jahren geplant, die Länder hatten aber aus Furcht vor zusätzlichen Kosten den Konsultationsmechanismus ausgelöst. In einer Verhandlungsrunde Ende Februar hatte Familienstaatssekretärin Verena Remler (V) den Ländern eine einmalige Anschubfinanzierung von 3,6 Mio. Euro angeboten. Das entspricht laut Modellrechnungen des Ministeriums den Mehrkosten für ein Jahr. Tirol, Vorarlberg, Niederösterreich, Wien und Kärnten waren laut Remler damit einverstanden, die anderen vier Bundesländer kündigten bis Ende März eine Entscheidung an.

In der Steiermark ist sie bereits gefallen: Das Land wird den Konsultationsmechanismus aufrecht belassen, was bedeutet, dass weitere Verhandlungen gewünscht werden, wie aus dem Büro des Sozialreferenten LHStv. Siegfried Schrittwieser (S) auf Anfrage mitgeteilt wurde. Man habe genau berechnet, was die Einführung des Vier-Augen-Prinzips plus Zusatzleistungen bei den sozialen Diensten kostenmäßig bedeuten würde und sei auf einen Mehraufwand von 1,6 Mio. Euro gekommen. So gesehen sei das Angebot der Staatssekretärin zu wenig, überdies beinhalte es ja nur eine Einmalleistung. Die Landesregierung wünscht sich vom Bund die Übernahme der besagten Mehrkosten.

Vorerst keine endgültige Entscheidung gibt es in Oberösterreich. Die vom zuständigen LH-Stv. Josef Ackerl (S) geforderten vier Mio. Euro sollen noch genauer aufgeschlüsselt werden. Finanzreferent Landeshauptmann Josef Pühringer und Personalreferent LH-Stv. Franz Hiesl (beide V) sei das Angebot des Bundes jedenfalls zu wenig. Wenn man die neuen Regelungen ernst meine, müsse man dafür auch Ressourcen zur Verfügung stellen. Mit den vom Bund für Oberösterreich vorgesehenen 800.000 Euro sei gerade einmal das Vier-Augen-Prinzip durchführbar. Noch im März sollen die Kostenberechnungen abgeschlossen werden, dann folge ein Gespräch auf Landesebene, hieß es aus Ackerls Büro.

Ähnlich die Situation im Burgenland: Ob man dem neuen Gesetz zustimmt, "ist noch nicht ganz entschieden", hieß es aus dem Büro von Soziallandesrat Peter Rezar (S). Die Frist bis Ende März werde man "wahrscheinlich schon ausschöpfen", meinte eine Sprecherin des Landesrates. Von der Anschubfinanzierung würden auf das Burgenland 111.000 Euro entfallen. "Das geht sich mit dem, was wir neu machen müssen, sicher nicht aus." Im Burgenland rechnet man damit, dass in der Angelegenheit ohnehin der Konsultationsmechanismus greife, nachdem man wisse, dass aus der Steiermark ein Nein kommt.

Den Konsultationsmechanismus zurückgezogen hat hingegen Salzburg, um einem österreichweit einheitlichen Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht im Wege zu stehen. Allerdings erhebt Sozial-Landesrätin Erika Scharer (S) zwei Forderungen: Zum einen müssten den Ländern jene Mehrkosten abgegolten werden, die durch notwendige Personalaufstockungen entstünden. Eine Einmalleistung könne keine längerfristigen Kostensteigerungen abdecken, daher müssten vom Bund auch "zwingend" im nächsten Finanzausgleich "ausreichende Mittel" bereitgestellt werden.

Außerdem fordert Scharer mehr Geld für zusätzliche Familienrichter und Gutachter, damit die Obsorge-Verfahren verkürzt werden. "Es kann nicht sein, dass die Verfahren derart lange dauern, dass Babys, Kleinkinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt bis zu eineinhalb Jahren untergebracht werden müssen."


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