FPK attackiert Petzner nach dessen Aussage vor Gericht
Eine Aussage des BZÖ-Abgeordneten Stefan Petzner am Mittwoch vor dem Landesgericht Klagenfurt hat heftige Reaktionen der FPK ausgelöst. In mehreren Aussendungen wurde Petzner vorgeworfen, sich am verstorbenen Landeshauptmann Jörg Haider "abputzen" zu wollen.

Foto © Traussnig
Der Abgeordnete musste sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten und sagte vor Gericht aus, Haider habe ihn angewiesen, die inkriminierte Aussendung zu schreiben.
FPK-Parteichef Uwe Scheuch kritisierte, es werde eine "permanente Schmutzkübelkampagne" gegen Haider inszeniert, dass sich nun auch Petzner an dem Verstorbenen abputzen wolle, bringe das Fass zum Überlaufen. Sein Bruder Kurt Scheuch ortet eine "letztklassige Diffamierung" Haiders. Es sei bezeichnend für Petzners Charakter, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem er die Schuld einem Toten in die Schuhe schiebe, der sich nicht mehr wehren könne, so Scheuch. FPK-Landesrat Christian Ragger assistierte, indem er erklärte, Petzner habe "natürlich Entscheidungsfreiheit über Presseerklärungen gehabt".
Der BZÖ-Mandatar hatte sich bei seiner Einvernahme ursprünglich verantwortet, er habe eigenständig und ohne Wissen Haiders gehandelt. Bei der Verhandlung erklärte er nun, der Landeshauptmann habe ihm den Akt gegeben und ihn beauftragt, an die Öffentlichkeit zu gehen. Es ging dabei um eine Aussendung, in der Petzner 2007 Inhalte eines Negativ-Bescheides zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an einen sudanesischen Religionslehrer veröffentlicht hatte, bevor der Betroffene den Akt erhalten hat.
Petzner, für den das Verfahren mit einer Diversion endete, wies Vorwürfe, er habe mit seiner Aussage Jörg Haider belastet oder gar diffamiert, kategorisch zurück. In einer Aussendung erklärte er: "Ich habe Haider nicht belastet, sondern mich über drei Jahre schützend vor ihn gestellt." Dies hätte wohl niemand anderer für ihn gemacht und dafür auch noch die vollen Konsequenzen getragen. Er habe aber auch, nach mehr als drei Jahren, vor Gericht die Wahrheit gesagt, "weil der, den ich schützen wollte, nicht mehr unter uns ist".












