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Zuletzt aktualisiert: 07.03.2011 um 13:36 UhrKommentare

Justiz leitet Ermittlungen gegen Guttenberg ein

Mit der Causa Guttenberg beschäftigt sich die Justiz: Die Staatsanwaltschaft in Hof hat wegen der Plagiatsaffäre offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Verteidigungsminister eingeleitet. Gegen Guttenberg lägen mehr als 100 Strafanzeigen vor.

Foto © AP

Die deutsche Justiz hat nun auch offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) eingeleitet. Es geht dabei um seine umstrittene Doktorarbeit, die in großen Teilen fremde Texte enthält. "Mittlerweile liegen über 100 Strafanzeigen in Zusammenhang mit den Plagiatsvorwürfen vor", bestätigte Oberstaatsanwalt Reiner Laib am Montag in Hof (Bayern).

Die Behörde prüfe den Sachverhalt. Sie werde auch die Ergebnisse der Selbstkontrollkommission der Universität Bayreuth mit in ihre Arbeit einbeziehen. In erster Linie geht es laut Laib um Verstöße gegen das Urheberrecht. Zur Dauer und zu Einzelheiten der Ermittlungen wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern.

Guttenberg hatte die Mängel seiner juristischen Dissertation eingestanden, aber jede absichtliche Täuschung bestritten. Die Universität Bayreuth hatte ihm den Doktortitel aberkannt. Guttenberg war am vorigen Dienstag von seinem Amt als deutscher Verteidigungsminister zurückgetreten.

Doktorvater: Plagiat war 2006 noch nicht erkennbar

In der Affäre um die in Teilen abgeschriebene Doktorarbeit von Karl-Theodor zu Guttenberg in Deutschland haben unterdessen seine damaligen Prüfer jegliche eigene Verantwortung von sich gewiesen. Das Erkennen von Plagiaten sei mit den im Jahr 2006 vorhandenen technischen Möglichkeiten kaum möglich gewesen, stellten der Doktorvater Peter Häberle und der Zweitprüfer Rudolf Streinz in einer gemeinsamen Erklärung fest. Die Universität Bayreuth hat dem ehemaligen Verteidigungsminister inzwischen den Doktortitel aberkannt. Guttenberg trat infolge der Affäre von allen politischen Ämtern zurück.

Ohne Kenntnis der Plagiatsvorwürfe habe sich die Arbeit "Verfassung und Verfassungsvertrag" durch "einen hohen Grad der Durchdringung in allen seinen Facetten" ausgezeichnet, betonte Doktorvater Häberle. Dies gelte nicht nur rein rechtlich, sondern auch für die bei ihm übliche Einbeziehung kultureller Hintergründe der rechtlichen Entwicklungen. So habe das Kapitel über den Gottesbezug die damals aktuelle Diskussion des Verfassungsvertrages der EU aufgegriffen. Guttenberg habe auch in seiner mündlichen Prüfung intensive Fragen zu Methodik und Inhalt seiner Arbeit souverän beantwortet und sich jeglicher Diskussion stellen können.

Häberle und Streinz gingen nach eigenen Angaben bei der Bewertung der 475 Seiten starken Dissertation davon aus, dass Guttenberg die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens beachtet hat. "Verstöße dagegen führen - wie erfolgt - hier zur 'Disqualifikation' mit der Folge, dass der Doktortitel entzogen werden musste", heißt es in der Erklärung. Sie wurde auf der Internetseite der Forschungsstelle für Europäisches Verfassungsrecht in Bayreuth veröffentlicht, die Häberle leitet.

Häberle und Streinz wiesen darauf hin, dass die Überprüfung von Dissertationen mit technischen Mitteln vor fünf Jahren nicht üblich gewesen sei und bis heute die Ausnahme darstelle. "Plagiatsoftware sowie auch andere Methoden waren damals keineswegs so weit entwickelt wie heute." Programme, die speziell juristische Arbeiten untersuchen, bedürften noch der Weiterentwicklung. Als Konsequenz aus dem Fall Guttenberg sprechen sich Häberle und Streinz dafür aus, künftig im Interesse aller Beteiligten Dissertationen vor der Bewertung technisch zu überprüfen.

Doktorvater Häberle erläuterte, dass sich zwischen ihm und Guttenberg - wie bei allen lange dauernden Promotionsverfahren üblich - ein intensives Vertrauensverhältnis entwickelt habe. So seien auch die Fortschritte der Arbeit regelmäßig intensiv diskutiert worden.


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