Startschuss für Volksbegehren "Raus aus Euratom"
Am Montag ist das Volksbegehren "Raus aus Euroatom" gestartet. Die Initiative wurde von den Grünen ins Leben gerufen und fordert eine Volksabstimmung über den Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag.

Foto © APAEva Glawischnig hat das Volksbegeheren "Raus aus Euratom" unterschrieben
Spitzenpolitiker der Grünen haben am Montag das Volksbegehren "Raus aus Euratom" unterschrieben. Neben Bundessprecherin Eva Glawischnig fanden sich auch die EU-Abgeordnete Ulrike Lunacek und Alexander Spritzendorfer, Bezirksobmann in Wien-Josefstadt, im Amtshaus des Bezirks ein. Altvorsitzende Freda Meissner-Blau war aus gesundheitlichen Gründen verhindert. Das Volksbegehren liegt bis zum 7. März zur Unterschrift auf.
Die Initiative fordert eine Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Der Euratom-Vertrag Politiker von ÖVP und SPÖ haben im Vorfeld erklärt, ein Austritt aus Euratom sei juristisch unmöglich. Die Regierung versuche, auf diese Art eine Debatte zu vermeiden, sagte Glawischnig am Montag. "Es gibt nur einen Weg, unserer Meinung nach. Diese Frage ist rein politisch."
Wenn das Volksbegehren nicht die notwendigen hunderttausend Stimmen schafft, um im Parlament behandelt zu werden, will Glawischnig einen entsprechenden Antrag neuerlich einbringen. Sie sieht dafür auch in den Reihen der Regierungsparteien prinzipiell Unterstützung. In der Vergangenheit sprachen sich Mehrheiten in allen neun Landtagen für einen Ausstieg aus Euratom aus, darunter auch der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl (S) sowie der SPÖ-Landtagsklub in Oberösterreich. "Die SPÖ ist wie so oft verbal auf der richtigen Seite, lässt sich aber knebeln", so Glawischnig.
Die Grünen-Bundessprecherin kritisierte die Haltung von Umweltminister Nikolaus Berlakovich (V). Die ÖVP spricht sich gegen die Atomkraft aus. Ihre Opposition dagegen höre aber "bei der Grenze auf", sagte Glawischnig. Eine Reform des Vertrages, wie sie von einigen Mitgliedsstaaten angestrebt wurde, sei "nie ernsthaft versucht worden".
Der Euratom-Vertrag von 1957 gehört zu den vertraglichen Grundlagen der heutigen Europäischen Union. Alle Staaten, die der EU beigetreten sind, haben auch die Euratom-Regelungen als Teil des Gemeinschaftsrechts übernommen.












