Kärntner Anträge zum Budget beim VfGH eingelangt
Die Anträge der Kärntner Landesregierung gegen das Sparpaket der Bundesregierung sind beim Verfassungsgerichtshof eingelangt. Insgesamt liegen fünf Anträge vor - neben den beiden aus Kärnten die der Vorarlberger Landesregierung und ein Individualantrag einiger Banken gegen die Vermögenszuwachssteuer. Die Durchschnittsdauer für Verfahren beträgt laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth neun Monate.
Mit den Kärntner Anträgen wurden zwei weitere Punkte des Budgetbegleitgesetzes vor den VfGH gebracht - die Kürzung des Mehrkindzuschlages und die Streichung des Alleinverdiener-Absetzbetrages (AVAB). Ebenso wie Vorarlberg hat auch Kärnten die Kürzungen bei der Familienbeihilfe angefochten - und die Vorarlberger Landesregierung überdies noch den erschwerten Zugang zum Pflegegeld.
Dass Kärnten auch einen Antrag gegen die Streichung des AVAB für Paare ohne Kinderbetreuungspflichten eingebracht hat, wurde vom Seniorenrat begrüßt. Die überparteiliche Seniorenvertretung hat ja selbst angekündigt, sich diesbezüglich an den VfGH wenden zu wollen. Sie kann aber erst nach Zustellung der Steuerbescheide für 2011 aktiv werden. Ebenfalls auf Bescheide Betroffener warten müssen die Grünen und das BZÖ, die gegen die verkürzte Anspruchsdauer der Familienbeihilfe vorgehen wollen. VfGH-Beschwerden angekündigt haben außerdem auch die Beamtengewerkschaft, die Hochschülerschaft und die Arbeiterkammer.












