Reformvorschläge in Ägypten präsentiert
In Ägypten hat das vom regierenden Obersten Militärrat eingesetzte achtköpfige Verfassungskomitee zehn Verfassungsänderungen vorgeschlagen, die insbesondere die Wahl des Staatspräsidenten betreffen. Dessen Amtszeit soll auf zwei aufeinanderfolgende vierjährige Perioden begrenzt werden. Die Bedingungen für eine Kandidatur sollen gelockert werden.
So soll ein Bewerber künftig nur noch die Unterstützung von 30 Abgeordneten benötigen, um sich registrieren zu lassen, sagte der pensionierte Richter Tarek al-Bishri, der dem Ausschuss vorsteht, am Samstag in Kairo. Alternativ reichen 30.000 Unterschriften von Wahlberechtigten in 15 Verwaltungsbezirken.
Wahlen sollen künftig von der Justiz überwacht werden. Notstandsgesetze sollen mit Zustimmung eines gewählten Parlaments nur für einen Zeitraum von sechs Monaten erlassen werden dürfen. Danach soll in einer Volksabstimmung über eine etwaige Verlängerung entschieden werden. Über die Änderungsvorschläge des Verfassungskomitees soll in einem Referendum abgestimmt werden.
Nach den bisherigen Verfassungsbestimmungen dauerte die Amtszeit des Staatspräsidenten sechs Jahre, und es gab keine Einschränkung bei der Möglichkeit der Wiederwahl. Der durch den Volksaufstand zum Rücktritt gezwungene Hosni Mubarak war seit 1981 Präsident. Bis 2005 war der Präsident vom Parlament nominiert und in einem Plebiszit - ohne Gegenkandidaten - bestätigt worden. Erst 2005 fand nach starkem Druck der US-Regierung erstmals eine Präsidentenwahl mit mehreren Kandidaten statt. Mubarak bekam damals 88,6 Prozent der Stimmen.
Der Militärrat unter Feldmarschall Mohammed Hussein Tantawi hatte den Ausschuss vergangene Woche mit der Ausarbeitung von Verfassungsänderungen beauftragt, um innerhalb von sechs Monaten den Weg zu demokratischen Wahlen zu ebnen.












