Verfahren gegen Scheuch könnte verlegt werden

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Die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien hat betreffend der Anklage gegen FPK-Chef Uwe Scheuch in der "Part of the game"-Affäre einen Delegierungsantrag an das Landesgericht Klagenfurt gestellt. Die Akten seien daher bereits an das Oberlandesgericht Graz übermittelt worden, sagte der Sprecher des Landesgerichtes Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl, am Samstag gegenüber der APA.
Die Entscheidung darüber, wo die Causa nun verhandelt wird, liegt damit beim OLG Graz. Sollte das Oberlangesgericht entscheiden, dass Delegierungsgründe vorliegen, dann muss in weiterer Folge entschieden werden, ob das Landesgericht Leoben oder das Landesgericht für Strafsachen Graz für den Fall zuständig ist. Entscheidet das OLG, dass keine Delegierungsgründe vorliegen, dann wandert die Causa wieder zurück an das Landesgericht Klagenfurt, wo dann auch verhandelt werden würde, so der Sprecher des LG Klagenfurt.
Am Freitag war bekannt geworden, dass das Justizministerium die Anklageschrift der Korruptionsstaatsanwaltschaft zum Teil genehmigt hat. Dem Kärntner Politiker wird demnach Vorteilsannahme vorgeworfen, der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Haft. Der von der Korruptionsstaatsanwalt in ihrem Vorhabensbericht ebenfalls erhobene Vorwurf der Bestechlichkeit wurde hingegen fallengelassen.
Anlass der Anklage ist ein Gespräch aus dem Jahr 2009, in dem Scheuch die Bereitschaft signalisiert haben soll, einem potenziellen russischen Investor im Gegenzug für ein Investment die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Der Parteichef soll zudem für seine Partei - die damals noch BZÖ hieß - eine Spende gefordert haben. Realität wurde weder der eine noch der andere Deal. Scheuch hatte die Vorwürfe stets bestritten, auch am Samstag betont er erneut, er sei überzeugt davon, dass er freigesprochen werde.












