3,6 Mio. Euro vom Bund für Jugendwohlfahrt
Der Bund verspricht den Ländern im Zuge der Umsetzung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes einmalig eine Anschubfinanzierung von 3,6 Mio. Euro.

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Das gab Familienstaatssekretärin Remler nach der Verhandlungsrunde im APA-Gespräch an. Das entspricht laut Modellrechnungen des Familienministeriums den Mehrkosten für ein Jahr. Fünf Bundesländer haben dem Gesetzesentwurf bisher definitiv zugestimmt.
Im Vorfeld hatte Remler noch auf die Frage nach einer möglichen Übernahme der Kosten durch den Bund gemeint, dass die Länder für die Durchführungsgesetzgebung zuständig seien, was auch die "finanzielle Verantwortung" einschließe. Nunmehr gab sie bekannt, dass der Bund den Ländern 3,6 Mio. Euro Abschubfinanzierung für das erste Jahr nach Inkrafttreten der jeweiligen Landesgesetze zugesagt hat. Obwohl die Verantwortung primär bei den Ländern liege, sei es ihr "wichtig, gemeinsam ein Zeichen zu setzen".
Sobald die einzelnen Landesgesetze in Kraft treten, könnte das Geld anteilsmäßig ausbezahlt werden. Es handle sich um eine "einmalige" Anschubfinanzierung, betonte die Staatssekretärin. Woher das Geld plötzlich kommt, wollte Remler auf Nachfrage nicht verraten, nur soviel: Sie habe mit Finanzminister Pröll einige Gespräche geführt und er habe zugesagt.
Inhaltlich unterstützten alle Länder den Gesetzesentwurf, meinte Remler. Sie sah nach der ersten Verhandlungsrunde einen "sehr großen Erfolg". Tirol, Vorarlberg, Niederösterreich, Wien und Kärnten hätten dem Entwurf zugestimmt. Die anderen vier Bundesländer - Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und das Burgenland - würden bis Mitte bzw. Ende März mit den zuständigen Landesfinanzreferenten sprechen und dem Bund dann Bericht erstatten. Salzburgs Sozialreferentin Scharer hat jedenfalls keine Freude damit, dass der Bund lediglich eine einmalige Anschubfinanzierung leisten will. Auch der für Oberösterreich zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Ackerl fordert mehr Geld.












