Remler appelliert bei Jugendwohlfahrt an Länder

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Familienstaatssekretärin Remler appelliert im Vorfeld der Verhandlungsrunde mit den Bundesländern zum geplanten Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz am kommenden Montag an die Länder, "Verantwortung im Sinne des Wohls der Kinder" zu übernehmen. Dass der Bund die durch die Novellierung entstehenden Mehrkosten übernimmt, kann sich Remler offenbar nicht vorstellen.
Der Entwurf für die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes beinhaltet der Staatssekretärin zufolge klare Formulierungen und mehr Schutz für Kinder und Jugendliche, beispielsweise ein Vier-Augen-Prinzip bei der Gefährdungsabklärung. Konkretere Formulierungen führten auch zu einer besseren Vernetzung der Behörden, ist Remler überzeugt.
Die Neuregelung der Jugendwohlfahrt zieht sich seit Jahren - der nunmehrige Entwurf, mit dem Remler nun in die Verhandlungen geht, ist bereits die dritte Fassung. Seit März 2010 habe es keine Verhandlungsrunde in dieser Form mehr gegeben. Die Länder hatten aus Furcht vor zusätzlichen Kosten den Konsultationsmechanismus ausgelöst. "Jede Qualitätssteigerung ist mit Mehrkosten verbunden", meinte Remler dazu. Das neue Gesetz sollte ihrer Meinung nach nicht am Finanziellen scheitern.
Laut Schätzungen bzw. Modellrechnungen betragen die Mehrkosten für alle Länder zusammen etwa 3,6 Mio. Euro, erläuterte Remler. Diese betreffen vor allem Personalkosten. Darauf angesprochen, ob es für sie infrage käme, dass der Bund die Mehrkosten übernimmt, verwies die Staatssekretärin darauf, dass dem Bund die Grundsatzgesetzgebung obliege und die Länder für die Durchführungsgesetzgebung zuständig seien - das schließe auch die "finanzielle Verantwortung" ein.
Auf die Frage, warum es mit einer Einigung diesmal klappen sollte, meinte Remler: Gerade der jüngste Fall Cain habe gezeigt, "dass es unser aller Verantwortung ist, den Schutz unserer Kinder zu verbessern". Sie erwarte für die Verhandlungsrunde am Montag, dass die Zustimmung der Länder steigt. Entsprechende Vorgespräche stimmten sie "optimistisch".












