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Zuletzt aktualisiert: 16.02.2011 um 16:12 UhrKommentare

Grassers Selbstanzeige doch nicht strafbefreiend?

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) hat mit seiner Selbstanzeige beim Finanzamt wegen nicht bezahlter Steuern möglicherweise nicht die erhoffte steuerbefreiende Wirkung erzielt.

Foto © Reuters

Das erläutert der frühere Höchstrichter und Steuerrechtler Karl-Werner Fellner im Magazin "News" laut Vorausmeldung. Der Steuerexperte verweist auf das Finanzstrafgesetz, wonach eine Strafbefreiung nur dann eintrete, wenn die "zuständige Behörde" von dem Sachverhalt zuvor nichts gewusst habe und auch keine Verfolgungshandlungen gesetzt habe.

Nun sei Grasser aber von 2000 bis zum Jänner 2007 selber Finanzminister und als solcher oberstes Organ der "zuständigen Behörde" gewesen. "Es ist zumindest diskussionswürdig, ob die Selbstanzeige für den Zeitraum 2002 bis Jänner 2007 eine strafbefreiende Wirkung entfalten kann", so Fellner.

Der ehemalige Richter am Verwaltungsgerichtshof begründet seine Zweifel mit dem Bundesministeriengesetz, in dem die Zuständigkeit des Finanzministers für Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben festgeschrieben ist; mit dem Finanzstrafgesetz, das regelt, dass "alle Dienststellen" (also auch ein Minister), die "von ihnen wahrgenommenen (...) Finanzvergehen der nächsten Finanzbehörde mitteilen müssen", und mit der Bundesabgabenordnung, die regelt, dass dem Finanzminister der Abgabenvollzug obliegt.

Zwar sei am 1. Jänner 2011 der Wortlaut des Gesetzes für die strafbefreiende Wirkung von "zuständige Behörde" auf "Finanzamt" geändert worden, aber für den Fall Grasser habe das keine Relevanz, da Grassers Selbstanzeige vom 30. September 2010 stamme.

Ende Jänner 2011 war durch einen Bericht des Magazins "Format" bekanntgeworden, dass Grasser bereits vor Monaten eine Selbstanzeige bei der Finanz wegen nicht bezahlter Steuern für Gewinne auf Wertpapierkonten in den Jahren 2002 bis 2008 gemacht hatte. An laut Grasser "vergessenen Steuern" musste er 18.811,68 Euro nachzahlen. Die Steuerschuld für Einkünfte aus den Jahren 1999 bis 2002 war bereits verjährt, Grasser ersparte sich dadurch 8.785,98 Euro. Grasser profitierte selber von der Verkürzung der Verjährungsfrist, die während seiner Amtszeit als Finanzminister beschlossen worden war. Grasser hatte zuletzt angekündigt, die verjährte Steuerschuld freiwillig nachzahlen zu wollen.

Grasser war von Februar 2000 bis Jänner 2007 Finanzminister in den Regierungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V).

Gegen Grasser wird derzeit von der Justiz und der Finanz ermittelt. Auch die Frage, ob er durch sein weitverzweigtes Stiftungs- und Firmennetzwerk möglicherweise Steuern hinterzogen hatte, wird dabei geprüft. Grassers Selbstanzeige bei der Finanz betraf nur Einkünfte aus mehreren Wertpapierkonten.


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