Antragsflut gegen Einberufung?
Angesichts der Debatte um ein mögliches Aus für die Wehrpflicht rechnen die zuständigen Stellen mit einer Flut von Anträgen, die Einberufung zum Präsenzdienst aufzuschieben.

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Geht es nach Verteidigungsminister Norbert Darabos, dann ist die Wehrpflicht Anfang 2012 Geschichte. Somit bräuchten manche Burschen des Jahrganges 1993 ihren Präsenzdienst nicht mehr antreten. Diejenigen des Jahrgangs die dennoch einrücken müssen, können per Antrag versuchen, der Einberufung zu entgehen. Die Militärkommanden und die Zivildienstserviceagentur machen sich deshalb auf eine Flut von Aufschub- und Befreiungsanträgen von den Stellungspflichtigen des laufenden Jahres gefasst, berichtete das Ö1-Morgenjournal.
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Für die Umstellung auf ein Freiwilligenheer beziehungsweise Aussetzung des Wehrdienstes muss es einen Stichtag geben. Dieser Stichtag soll Anfang des kommenden Jahres sein, sagt der Verteidigungsminister am Freitag gegenüber "Ö1". Betroffen sind von dieser Umstellung rund 45.000 junge Männer des Jahrgangs 1993, ungefähr die Hälfte könnte der Wehrpflicht entfliehen, denn die Einberufung erfolgt frühestens sechs Monate nach der Stellung. Für die, die im zweiten Halbjahr zur Stellung müssen, schaut es also gut aus.
Österreichweite Auswahl per Zufall
Die Stellungskundmachungen für 2011 der neun Landes-Militärkommanden geben Aufschluss darüber, wen es wann trifft. Dort sind die Stellungstermine nach Bezirken und Gemeinden von Jänner bis Dezember konkret aufgelistet. Die Auswahl erfolgt in den Bundesländern gemäß verschiedener Kriterien: Der Anfangsbuchsstabe des Nachnamens beziehungsweise die Bezirksherkunft werden hierfür herangezogen.
Aufschub durch Ausbildung
Aufschubmöglichkeiten sehen sowohl das Wehrgesetz als auch das Zivildienstgesetz vor. Wichtigster Grund für einen Aufschub ist die Ausbildung. Das Bundesheer lässt allerdings nur einen Lehrabschluss und die Matura, nicht aber ein Studium gelten. Michael Bauer, Sprecher des Verteidigungsministeriums, erklärte das im Ö1-Morgenjournal so: "Ein Aufschub ist nur dann möglich, wenn der Betroffene mehr als ein Jahr verlieren würde. Und das ist bei einem normalen Studium nicht der Fall. Er würde maximal ein Semester verlieren.(...)"













