Kippt Höchstgericht nun Unigebühren?
Eine handwerkliche Unschärfe bei der Abschaffung der Studiengebühren wird zum Bumerang für die SPÖ. Der Verfassungsgerichtshof könnte diese Regelung im Herbst aufheben.

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War es eine Sternstunde des Parlamentarismus? Oder eine Geisterstunde der Populisten? Jene Nationalratssitzung im Sommer 2008, als Rot, Blau und Grün die Jahre zuvor eingeführten Studiengebühren abschafften. Zahlen muss seitdem nur, wer pro Studienabschnitt mehr als zwei Semester länger als vorgesehen braucht.
Gerade diese vage formulierte Einschränkung könnte nun zum Bumerang für die damalige Regenbogenkoalition werden. Denn der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, ortet darin Verfassungswidrigkeit. Er will nun das gesamte Gesetz unter die Lupe nehmen: Spätestens im Herbst soll feststehen, ob die Regelung teilweise oder gar zur Gänze aufgehoben wird.
Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) hätte dann nur wenige Monate Zeit, die Regelung zu reparieren. Karl hat bei ihrem Amtsantritt vor einem Jahr klargestellt, dass die Wiedereinführung der Studiengebühren für sie höchste Priorität hat. "Wir warten nun die Entscheidung ab", heißt es aus ihrem Ministerium. Dort verweist man aber darauf, dass der Widerstand dagegen in der SPÖ bröckele: Rote Landeshauptleute wie Gabi Burgstaller (Salzburg) oder Hans Niessl (Burgenland) haben längst kein Problem mehr damit.
Der Gerichtshof spricht sich freilich weder für noch gegen Gebühren aus. Er kritisiert nur einen handwerklichen Fehler: Mit den neuen Studienplänen (Bakkalaureat und Master) gibt es die im Gesetz genannten "Abschnitte" nicht mehr. Somit sei die Frage, ab wann Studiengebühren zu bezahlen sind, nicht geklärt. Denkbar wäre aber auch, dass die Höchstrichter ein Auge zudrücken. Somit wären die Gebühren praktisch endgültig abgeschafft.
Beratungspflicht später
Drängenderes Problem der Unis bleibt aber der zu erwartende Ansturm der Deutschen. "Wir haben zu wenige Studienplätze", warnte die Präsidentin der deutschen Hochschulrektorenkonferenz, Margret Wintermantel, am Donnerstag via "Austria Presse Agentur". Die mit der Neuregelung der Studieneingangsphasen angekündigte verpflichtende Studienwahlberatung soll trotzdem nicht schon im kommenden Wintersemester eingeführt werden, sondern ein Jahr später. Durch zahlreiche Gespräche in den letzten Tagen habe sie erkannt, "dass die Zeit zu knapp ist", begründete Karl die Verschiebung am Donnerstag in der "Zeit im Bild".













