Jugend zu Sozialdienst verpflichten?
Neue Facette der Heeresdebatte: Wirtschaftskammer-Chef Leitl will Männer und Frauen zu sechs Monaten Sozialdienst verpflichten. Dies soll der "charakterlichen Formung" dienen.

Foto ©
Mit einem ungewöhnlichen Vorschlag lässt Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl im Zusammenhang mit der Heeresdebatte aufhorchen. Als Ersatz für den Zivildienst kann sich Leitl einen auf sechs Monate verpflichtenden Sozialdienst für 18-jährige Männer und Frauen vorstellen. Dieser Dienst sollte in erster Linie der "charakterlichen Formung" dienen und den jungen Menschen die Möglichkeit eröffnen, Erfahrungen im Sozial-, Pflege-, Kranken-, Alten- oder Hospizbereich zu sammeln. "Wir dürfen in der ganzen Debatte den Zivildienst nicht aus den Augen verlieren", sagt Leitl zur Kleinen Zeitung.
Der Wirtschaftskammerpräsident meldet am Rande des gestrigen Neujahrsempfangs der Bundesregierung Zweifel an, ob sich genügend Leute für das von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) vorgeschlagene freiwillige Sozialjahr, das mit rund 1300 Euro entlohnt werden soll, finden werden. "Wenn jemand gerade eine Berufsausbildung macht, wird er diese kaum ein Jahr lang unterbrechen." Deshalb tritt Leitl für einen auf sechs Monate begrenzten, dafür verpflichtenden Sozialdienst ein. Wer zum Bundesheer geht, sollte davon befreit werden.
Leitl sieht den Vorstoß auch in Verbindung mit der immer virulenter werdenden Pflegedebatte, die vor dem Hintergrund knapper Budgets geführt werde. "Einerseits fehlt überall das Geld, andererseits wächst der Bedarf an Pflegekräften. Hier könnten viele der jungen Menschen zum Einsatz kommen."
Zum Thema Wehrpflicht will sich Leitl überhaupt nicht äußern - obgleich der oben gemachte Vorschlag nur bei Einführung eines Berufsheers sinnvoll erscheint. Generell plädiert Leitl für eine professionelle Diskussion. Zunächst sollten die Aufgaben des Heeres definiert werden, dann sollte der Bedarf erhoben und schließlich die Entscheidung gefällt werden- hier ist Leitl also ganz auf ÖVP-Linie.
Der Verfassungsrechter Heinz Mayer von der Uni Wien meldet Zweifel an, ob ein Zwang zum Sozialdienst überhaupt möglich wäre. Die Verfassung sieht nämlich das Verbot der Zwangsarbeit vor. Andererseits enthält diese auch Bürgerpflichten (etwa die Verpflichtung des Hausbesorgers zur Schneeräumung). Ein möglicher Ausweg wäre laut Mayer: Man weist den Sozialdienst als "Schulung in allgemeiner Gesellschaftskompetenz" aus.













