Nationalratswahlordnung: Land beschloss Anfechtung
Die Kärntner Landesregierung hat am Donnerstag einstimmig eine Anfechtung der Nationalratswahlordnung beschlossen. Die verfassungsrechtlichen Garantien des persönlichen Wahlrechts seien nicht ausreichend gewährleistet.

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Die Kärntner Regierungsmitglieder sind der Ansicht, dass eine missbräuchliche Verwendung der Wahlkarten durch den derzeitigen Modus nicht ausgeschlossen werden könne. Zudem könnten Wähler ihr Wahlrecht nicht ausüben, falls die Wahlkarte am Postweg verloren geht.
Das Land hat angekündigt, auch die Landtags- und Gemeinderatswahlordnungen zu ändern. Die Novelle sieht vor, dass die Zustellung der Wahlkarten mittels RSa-Brief erfolgen muss. Bei der Briefwahl muss künftig die Wahlkarte bzw. das Kuvert am Freitag vor dem Wahltag abgestempelt sein und ist nur dann gültig, wenn sie bis zum Dienstag nach dem Wahltag um 12.00 Uhr eingelangt ist. Damit sollen Manipulationen wie die Stimmabgabe nach Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses unmöglich gemacht werden. Die SPÖ verlangt allerdings, dass Wahlkarten überhaupt vor dem Wahltag eintreffen müssten, dann gebe es am Wahlsonntag auch bereits tatsächliche Ergebnisse.













