Kampf um Entwurf: Wann haften Ärzte?
Ethikkommission zerreißt Entwurf der Justizministerin, nach dem Ärzte für pränatale Diagnosefehler nicht mehr haften. Juristen orten Begünstigung von Ärzten, weil Eltern nicht mehr klagen könnten.

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Die Protestlawine ist groß, die Zustimmung ebenso. Der Umstand einer Geburt soll künftig keine Schadenersatzansprüche mehr nach sich ziehen können. Sabine M., im fünften Monat schwanger, könnte nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ihren Gynäkologen nicht mehr haftbar machen, wenn er eine schwere und erkennbare Behinderung des Embryos übersehen hätte. Er wird nicht mehr haften, selbst wenn der Frau damit die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs genommen wird. Für Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek einer der Hauptgründe, warum sie im Ministerrat ihr Veto einlegen wird: "Nach diesem Entwurf spielt es keine Rolle mehr, ob einem Arzt ein Fehler bei der pränatalen Diagnostik unterläuft."
Nach der derzeitigen Regelung können Frauen, die glauben, dass sie nicht die Verantwortung für ein schwerbehindertes Kind übernehmen können, bis kurz vor der Geburt eine Schwangerschaft beenden. "Ein Kind kann kein Schaden sein", begründet Bandion-Ortner, warum sie Ärzte künftig bei Fehlern in der vorgeburtlichen Diagnostik aus der Haftung entlassen will. Ärzte könnten nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verurteilt werden.
Am Entwurf wird allerdings massiv gerüttelt. Die Mitglieder der Bioethikkommission haben soeben ein vernichtendes Urteil gefällt. "Die Haftungsfreistellung würde die ärztliche Sorgfalts- und Aufklärungspflicht im Bereich der Pränataldiagnostik zu Pflichten zweiter Klasse degradieren", lehnt die Kommission einstimmig den Entwurf ab.
Reaktionen
Die Kritik beeindruckt Bandion-Ortner bislang wenig: "Ärzte bleiben ja haftbar, sie können nur dann nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn sie nichts für die Behinderung können. Wenn sie aber eine behandelbare Behinderung nicht erkennen und dadurch das Ausmaß der Behinderung mitverursachen, bleiben sie haftbar. Ich finde es aber fatal, wenn man sagt, dass die Geburt eines Kindes allein ein Schaden ist."
Ein Argument, das von Kritikern scharf zurückgewiesen wird. "Es steht für alle fest, dass ein Kind kein Schaden ist. Das ist eine polemische Verkürzung der Ministerin", wünscht sich Peter Husslein, Vorstand der Gynäkologie des AKH Wien, "mehr Ehrlichkeit".
Während die Ärztekammer den Entwurf begrüßt und grünes Licht gibt, warnt Husslein vor den Auswirkungen einer teilweise Haftungsfreiheit seiner Kollegen. "Es würde zu einer Qualitätsverschlechterung kommen. Unerfahrene Ärzte würden wieder in die Ultraschallambulanz gestellt." Eine Befürchtung, die auch die Grazer Gynäkologin Barbara Pertl, Expertin auf dem Gebiet der Pränataldiagnostik, teilt: "Ärzte müssen haftbar bleiben. Wenn die Pränataldiagnostik aus dem Haftungsrecht fällt, wird die Qualität leiden." Ethisch problematisch hält Pertl die Voraussetzung, damit Eltern derzeit Schadenersatzansprüche geltend machen können. "Sie müssen erklären, dass sie sonst einen Abbruch gemacht hätten. Das ist unethisch."
Enttäuschung
Enttäuscht über die massive Kritik zeigt sich "aktion leben"-Generalsekretärin Martina Kronthaler. "Ich bin enttäuscht. Ich hätte mir von der Bioethikkommission eine differenziertere Position erwartet, die auch ethische und nicht nur juristische Aspekte berücksichtigt. Dass nur der Vermögensnach-teil nach der Geburt, nicht aber das Kind selbst ein Schaden ist, mag für Juristen verständlich sein, betroffene Menschen empfinden das anders. Sie fühlen sich diskriminiert." Es gehe vor allem darum, dass Eltern nicht auf Basis des Schadenersatzrechtes besser unterstützt würden.
Bandion-Ortner will vorerst am Entwurf festhalten und schlägt einen Fonds für Eltern behinderter Kinder vor: "Gesetz und Fonds sind zwei Stufen, beide sind anzustreben."
Der Zivilrechtler Helmut Koziol hält das geplante Gesetz allerdings für sittenwidrig und ortet eine Begünstigung sorglos handelnder Ärzte. "Es ist problematisch, wenn eine Berufsgruppe haftungsfrei gestellt wird," warnt auch der Zivilrechtler Ernst Karner.
Features
Schadenersatz nach Geburt
Haftung. Aufgrund einer nicht erkannten schweren Behinderung eines Embryos verurteilte der Oberste Gerichtshof ein Spital zur Zahlung der Unterhaltsleistungen für das Kind.
Novelle. Ein Gesetzesentwurf, der sich in Begutachtung befindet, sieht vor, dass Ärzte bei pränatalen Diagnosefehlern nicht mehr haftbar gemacht werden können. Wenn sie eine schwere Behinderung übersehen und sich die Eltern deshalb gar nicht überlegen können, ob sie die Schwangerschaft beenden wollen, kann die Geburt eines Kindes keine Schadenersatzansprüche mehr nach sich ziehen - ausgenommen sind Verletzungen oder Behinderungen, die durch ärztliches Fehlverhalten entstehen.
Ersatz. Für betroffene Eltern wünscht sich Bandion-Ortner statt des Schadenersatzes einen Sozialfonds.













